Kommunikation der Finanzverwaltung

Es gibt einen wichtigen und sinnvollen Leitsatz für zwischenmenschliche Beziehungen:

Kommunikation ist das, was ankommt!

Entscheidend ist also am Ende nicht, was der Sagende sagen will, sondern was der Hörende gehört hat.

Soweit erst einmal die Theorie im normalen Umgang des Volkes (i.S.d. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG) untereinander. Und jetzt tritt die Finanzverwaltung auf den Plan.

Irgendwas hat sich im Normengestrüpp geändert. Diese Änderungen müssen nun dem Volk mitgeteilt werden, da dieses nicht nur betroffen ist, sondern bei der Umsetzung mitwirken soll oder muß.

Also wird ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung ausgewählt, diese Änderungen bekannt zu machen. Dieser Mitarbeiter hat irgendwann einmal studiert und ist dann in der Finanzverwaltung versunken. Ich stelle mir vor, daß er seit 30 Jahren nichts anderes macht, als die Finanzen zu verwalten.

Jetzt hat dieser Beamte (oder noch schlimmer: ein “Team” von typgleichen Beamten) die Aufgabe, sich an richtige Menschen zu wenden und denen zu erklären, was sie tun müssen, wenn sie eine Lohnsteuerkarte haben oder nicht mehr haben.

Und das ist nun dabei herausgekommen:

Ich bin ja nun wirklich nicht unerfa…

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Themen: Beamte , Volk , Behörden

Erschienen 17. Dezember 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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