Kommunalpraxis: Gemeinden haben bei Ablauf des Konzessionsvertrages auch nach neuem Recht Anspruch auf Übereignung der Strom- und Gasleitungen

Energieversorgungsunternehmen sind auch nach den Novellen des Energiewirtschaftsrechts von 1998 und 2005 an eine früher eingegangene Verpflichtung gebunden, die für die Versorgung des Gemeindegebiets notwendigen Strom- oder Gasleitungen nach Ablauf des Konzessionsvertrages an die Gemeinde zu verkaufen. Der scheidende Energieversorger habe kein Wahlrecht, diesen Anspruch der Gemeinde auch durch eine Verpachtung zu erfüllen. Dies entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in gleich zwei Fällen (Urteile v. 29.9.2009, EnZR 14/08 und EnZR 15/08).

Dem Verfahren EnZR 14/08 liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die HEAG Südhessische Energie AG (HSE), ist Eigentümerin der in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim verlegten, für den Betrieb des Stromnetzes der allgemeinen Versorgung notwendigen Leitungen und Verteilungsanlagen. Ihre Rechtsvorgängerin hatte im Jahre 1991 mit der Gemeinde einen Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Leitungsverlegung (Konzessionsvertrag) geschlossen. Darin ist – wie in derartigen Verträgen üblich – bestimmt, dass die Gemeinde bei Ablauf des Vertrages berechtigt ist, die für die Versorgung des Gemeindegebiets notwendigen Leitungen und Anlagen gegen Erstattung ihres Wertes zu erwerben.

Aufgrund einer Neuausschreibung des Wegenutzungsrechts im Jahre 2005 hat die Gemeinde die Konzession ab 1.1.2006 an die GGEW Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG, ein kommunales Energieversorgungsunternehmen, vergeben. Die HSE als Eigentümerin der Leitungen und Verteilungsanlagen berief sich nun darauf, dass der neue § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG einen auf Überlassung des Netzes gerichteten Anspruch vorsehe, der dem weichenden Energieversorger – hier also der HSE – die Wahl lasse, ob er diesen Anspruch der Gemeinde durch Übereignung oder Verpachtung erfülle. Im Hinblick auf diese Gesetzesänderung sei der vertragliche Anspruch der Gemeinde so umzudeuten, dass der HSE ein Wahlrecht – Übereignung oder Verpachtung – zustehe.

Der Bundesgerichtshof hat wie das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. angenommen, dass die GGEW von der HSE aus abgetretenem Recht der Gemeinde die Übereignung der Stromleitungen und verteilungsanlagen verlangen kann. Dieser Anspruch ergebe sich aus dem zwischen der HSE und der Gemeinde im Jahre 1991 geschlossenen Konzessionsvertrag. Hieran sei die HSE nach wie vor gebunden. Dass die Überlassungspflicht des weichenden Energieversorgers inzwischen in § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG gesetzlich geregelt worden sei, habe hieran nichts geändert. Insbesondere sei die vertragliche Pflicht zur Eigentumsübertragung nicht in eine auch durch Verpachtung erfüllbare Pflicht zur Gebrauchsüberlassung abgeändert worden.

Ob der neue Energieversorger daneben einen gesetzlichen Eigentumsübertragungsanspruch nach § …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Urteile , Alle Beiträge , Strom , Energieversorgung , Politik Und Markt , Konzessionsverträge

Erschienen 4. November 2009 auf http://www.vergabeblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

EnergienetzRecht.de | 26. November 2009 — BGH, Urteile vom 29.09.2009 – EnZR 14/08 und EnZR 15/08 Energieversorgungsunternehmen sind auch nach den Novellen des Energie…

Bundesgerichtshof: Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

fachanwaltsliste.de | 30. September 2009 — Urteile vom 29. September 2009 – EnZR 14/08 und EnZR 15/08 OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 29. Januar 2008 – 11 U 20/07 …

Bundesgerichtshof: Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

fachanwaltsliste.de | 30. September 2009 — Urteile vom 29. September 2009 – EnZR 14/08 und EnZR 15/08 OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 29. Januar 2008 – 11 U 20/07 …

Was Ist übereignungsanspruch: Übereignungsanspruch bei Wechsel des Energieversorgers

Handakte WebLAWg | 30. September 2009 — Energieversorgungsunternehmen sind auch nach den Novellen des Energiewirtschaftsrechts von 1998 und 2005 an eine früher eingega…

Ihr neuer Stromversorger

Rechtslupe | 29. September 2009 — Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers Auch nach den Novellen des Energiewirtschaf…

Novellierung des EnWG am 04.08.2011 in Kraft getreten

EnergienetzRecht.de | 26. August 2011 — Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt (BgBl. Te…

Bundestag beschließt Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

EnergienetzRecht.de | 29. Juli 2011 — Am 30.06.2011 hat der Bundestag im Rahmen des Maßnahmenpacketes zur Energiewende auch eine Novellierung des EnWG beschlossen. …

Anmerkung zu BGH EnZR 14/08: Erwerbsanspruch der Kommune am Energienetz aus den Endschaftsbestimmungen

EnergienetzRecht.de | 12. April 2010 — Der BGH hat in seinem Urteil vom 29.09.2009 klar entschieden, dass ein in den Endschaftsbestimmungen des auslaufenden Konzess…

BGH: Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers – Urteilsbegründung

EnergienetzRecht.de | 17. März 2010 — Leitsatz: Der in der Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrages vorgesehene Anspruch der Gemeinde, das örtliche Versorgu…

LG Frankfurt zum Anspruch auf Übereignung der Stromverteilungsanlagen

EnergienetzRecht.de | 4. Juli 2011 — LG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2010, Az.: 3/12 O 114/09 Orientierungssatz Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 46 Abs. …