Kommt tatsächlich die Filesharing-Klagewelle?
Das Amtsgericht München hat in dieser Pressemitteilung (vom 16.11.2011, Nr. 54/11) bekannt gegeben, dass derzeit bei diesem Gericht
1.400 Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen anhängig seien und zudem die Rechteinhaber weitere Klagen angekündigt haben.
Die Pressemitteilung erwähnt nicht, welche Rechteinhaber oder welche Rechtsanwaltskanzleien die Klageverfahren betreiben. Wir hatten
in den vergangenen Wochen eine gehäufte Aktivität der Kanzlei Rasch für die GmbH festgestellt, da in letzter Zeit in nahezu allen Angelegenheiten dieses
Urheberrechtsinhabers neue Forderungsschreiben, teils nach monatelanger “Funkstille” eingegangen waren.
Was mich allerdings ein wenig stutzig macht, ist die folgende Formulierung aus der Pressemitteilung:
“Es ist mittlerweile möglich, den digitalen Fingerabdruck des Urheberrechtsverletzer zu finden und an seine IP-Adresse zu kommen.
Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft ist der Internetprovider dann verpflichtet, dieser den Namen
des Nutzers herauszugeben.”
Denn der Regelfall ist aktuell aktuell nicht der Weg über die Staatsanwaltschaft sondern der zivilrechtliche Auskunftsanspruch.
Wie dem auch sei. Geht man davon…
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