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Kommt die „Stiftung Datentest“? Möglichkeiten zur Verbesserung des Datenschutzes

am 06.07.2008 von http://www.daten-speicherung.de

Aus einer E-Mail:
Sehr geehrter […],
am Freitag hatten wir das Vergnügen, gemeinsam am „Wortwechsel“ im Deutschlandradio teilzunehmen. Dabei haben wir erfreulicherweise ein übereinstimmendes Interesse an einer Verbesserung des Datenschutzes zumindest im privaten Bereich festgestellt.
Wie besprochen, möchte ich Ihnen einige Vorschläge noch einmal schriftlich übersenden:
1. Der Vorschlag, eine „Stiftung Datentest“ einzurichten, ist ja erfreulicherweise auch bei Herrn Binninger auf Interesse gestoßen, so dass hier hohe Realisierungschancen bestehen dürften. Die Stiftung könnte beispielsweise verschiedene Anbieter vergleichen im Hinblick auf die Menge der erhobenen Daten, die Datenverwendung und -weitergabe (etwa ins Ausland oder zu Werbezwecken) und die Datensicherheit. Man sollte auch den öffentlichen Bereich nicht ausnehmen. Beispielsweise könnten die Datenschutzvorkehrungen bei verschiedenen Arbeitsagenturen verglichen werden. – Die Stiftung Warentest verfügt derzeit über ein Stiftungskapital von 22 Mio. Euro; dies sollte auch für eine Stiftung Datentest machbar sein.
2. Weiter habe ich vorgeschlagen, Datenschutzvereinen ebenso ein Verbandsklagerecht einzuräumen wie es Verbraucherschutzvereine bereits haben. Bei von Einzelnen angestrengten Prozessen – etwa im Fall T-Online – gibt es bisher immer wieder Finanzierungsschwierigkeiten; außerdem wird das Urteil von der Gegenseite oftmals nur für den jeweiligen Kläger umgesetzt und nicht für alle Kunden. Dies ließe sich durch eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes beheben. – Übrigens sollten auch Verbraucherschutzvereine Datenschutzverstöße abmahnen können. Bisher sind die Gerichte der Meinung, dass Datenschutzvorschriften keine Verbraucherschutzregelungen im Sinne des UKlaG seien.
3. In ähnlicher Weise könnte der Gesetzgeber bestimmen, dass die Einhaltung des …

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