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Kommt die regionale Top-Level-Domain berlin.de ?

am 17.06.2007 von Markenrecht-Blog.de

Heise-online berichtete am 6.6.2007 über die möglicherweise bevorstehende Einrichtung einer regionalen Top Level Domain (TLD) „.berlin“ .
Hierfür hätten sich angesichts des „verengten Namensraumes“ im Bereich der Top-Level-Domain .de Experten im Medienausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 13.06.2007 ausgesprochen.
Es wird angedacht, Markenrechtsinhaber in Berlin in speziellen Registrierungsrichtlinien gegenüber nicht-regionalen zu bevorzugen und Gattungsbegriffe – z.B. hotel.berlin zu versteigern. Senatssprecher Michael Donnermeyer erhob Bedenken: “Bei der Vergabe würden wir in einem Gremium über gewerbliche marktorientierte Bereiche mitentscheiden und wären in allen Konflikten mit drin in einer Zeit, wo sich der Staat aus solchen Prozessen heraushalten sollte.”
Richtig. Das wird ein heilloses Durcheinander, zumal es sehr wahrscheinlich ist, dass sich der Streit am Vergabeverfahren und insbesondere einer Bevorzugung …

SEWOMA.BERLIN - Neue Top-Level-Domains

BERLIN BLAWG / “Jeder Name einer Domain im Internet besteht aus einer Folge von durch Punkte getrennten Namen. Die Bezeichnung Top-Level-Domain (vom englischen top level domain, übersetzt Bereich oberster Ebene; Abkürzung TLD) bezeichnet dabei den…

Das Aus für SEWOMA.BERLIN

BERLIN BLAWG / Die neue Top-Level-Domain .berlin wird nach Informationen der Berliner Zeitung, Golem und Muepe nun doch nicht eingeführt. Schade, ich hatte mich schon so gefreut auf SEWOMA.berlin. Wieso kommt .berlin eigentlich? “Grund der Ablehnung se…

KG Berlin: tschechiche-republik.com - Die unbefugte Nutzung der Kombination eines Staatsnamens mit der Top-Level-Domain .com als Internet-Domain stellt einen unbefugten, eine Zuordnungsverwirrung hervorrufenden Namensgebrauch zum Nachteil des be

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Namensanmaßung liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt. Im Falle der Verwendung eines fremden Namens als Inte…

BGH: solingen.info

muepe.de | weblog peter müller / Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusam-men mit der Top-Level-Domain info, liegt darin eine unberechtigte Namens-anmaßung nach § 12 Satz…

Domain-Urteil: Top Level Domain .at ohne Bezug zu Österreich

Streitsache / Blog / Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg hat die country code Top Level Domain (ccTLD) .at keinen zwingenden Bezug zu Österreich. In der Entscheidung vom 10. Dezember 2004 wies das Landgericht die Klage der österreichischen Sartorius…

.mobi

muepe.de | weblog peter müller / Das Mobilfunk-Konsortium mTLD erhält die Top-Level-Domain .mobi, die Verwaltung soll Syniverse übernehmen. Die neue Top-Level-Domain (TLD) richtet sich speziell an mobile Internetangebote für Handys und Smartphones.Quelle: golem…

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