Kommission will irreführende gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln stoppen – Zum Scheitern verurteilt?
Die Europäische Kommission hat angekündigt, noch in diesem Jahr eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben auf
Lebensmitteln vorzulegen. Dass ein Produkt die Abwehrkräfte stärkt, den Cholesterinspiegel senkt oder das Knochenwachstum fördert,
darf dann nur noch behauptet werden, wenn dies tatsächlich wissenschaftlich erwiesen ist. Allerdings liegt derzeit nicht nur bei den
gesundheitsbezogenen Angaben einiges im argen, sondern auch bei allemeinen Angaben zur Beschaffenheit der Lebensmittel.
Nach den strengen Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind irreführende geschäftliche Handlungen verboten, das
heißt Werbung, welche zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale der Ware enthält. Das Lebensmittelrecht, z. B. das
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, hält weitere spezielle Regelungen für
Lebensmittel bereit. Nach § 11 LFGB ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den
Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu
werben. Auch wenn die Aufmachung des Produktes, zum Beispiel durch Abbildungen, irreführend ist, können Verbraucher getäuscht werden.
Angesichts dieser strengen wettbewerbsrechtlichen Regelungen verwundert es jedoch, dass Hersteller ihre Produkte mit allerlei viel
versprechenden Werbeaussagen schmücken oder durch Bezeichnungen im Bereich von Euphemismus über Wortspielereien (“natürliches Aroma”)
bis hin zur dreisten Lüge dem Käufer eine Qualität der Ware suggerieren, welche diese nicht hat. Die gesetzlichen Regelungen scheinen
in diesem Bereich missachtet zu werden und leerzulaufen. Ein Beispiel sind Surimi-Garnelen, welche keine Garnelen enthalten, sondern
ein Lebensmittelimitat aus zerkleinertem Fischmuskeleiweiß. Geformter, gefärbter und aromatisierter Fischbrei. Lecker.
Die Essensretter von halten in Ihrem Blog
abgespeist.de eine Liste weiterer Werbelügen bereit, aus der wir Ihnen, wohl bekommt’s, zitieren dürfen:
Die total sportliche Milchschnitte, fast so leicht wie eine Schoko-Sahne-Torte. Wissenschaftlich getesteter Joghurt mit minimalen
Effekten. Puten-Cervelatwurst mit Pute drauf, Schwein drin. Ein Schlemmertöpfchen feine Gürkchen, ein höchster Genuss mit erlesenen
Aromastoffen aus dem Labor. Müsliregel mit dem Besten aus Zucker und Mehl, fast ohne Körner. Physalis-Teegetränk, garantiert mit so
viel Zucker wie möglich, so wenig Physalis wie nötig. Und, wer hätte das gedacht: Fett, fetter, Yogurette.
Soweit die ernüchternde Bestandsaufnahme zur Klarheit und Wahrheit bei Lebensmitteln und zur Effektivität der gesetzlichen
Regelungen, die eine des Verbrauchers
verhindern wollen. Die Politik hat bereits mit dem Portal lebensmittelklarheit.de reagiert, über das wir berichteten.
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