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Kommission: Ende mit Schrecken

am 18.05.2008 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, oder get on with your life, empfiehlt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks im Streit um eine Kommission aus Softwaregeschäften. Für die Parteien ist entscheidend, ob eine zwei- oder eine zehnjährige Verjährung greift. Für das Gericht ist entscheidend, ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder ein einfacher Vertrag vorliegt. In Sachen Roger Knutson v. UGS Corp. et al., Az. 07-2959, fehlt es an beidem, doch besteht ein unbestrittenes Anstellungsverhältnis und ein nichtunterzeichnetes, doch als verbindlich erachtetes Papier mit Richtlinien über Kommissionen für Angestellte. Das Gericht wägt die anwendbaren Merkmale der Rechtspolitik und des …

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