„Freie“ Fotos sind nicht immer frei nutzbar - Teil 1
Advisign - Webdesign trifft Recht | 26. Juli 2007 — Die „Creative Commons”-Lizenz erlebt einen wahren Boom. Mit dieser Lizenz kann man ohne persönlichen Kontakt u.a. ganz einfac…
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/38-Kommerzielle-Verwertung-von-FLICKR-Bildnern.html Die Ausführungen von RA Ulbricht können nicht unwidersprochen bleiben. Zutreffend wird ausgeführt, dass Ansprüche des Fotografen gegenüber dem kommerziellen Nutzer an der CC-Lizenz scheitern. Es scheint auch der Fall zu sein, dass das Recht am eigenen Bild des abgebildeten Mädchens verletzt wurde. Unter keinem Umständen aber kann der Schlussfolgerung beigetreten werden, dass dem Verwerter gegenüber dem Fotografen Schadensersatzansprüche zustehen: "Der von den Parteien eines Urheberrechtsvertrages gemeinsame verfolgte Zweck bestimmt die vertraglichen Hauptpflichten, den Typ des Vertrages und welche Vorschriften ergänzend heranzuziehen sind. Vorliegend konnte der Urheber nicht sämtliche Rechte an dem Bild verschaffen. Eine solche Störung löst unterschiedliche Rechtsfolgen aus. Bei Leistungsstörung kommen die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zur Anwendung. Legt man den Nutzungsvertrag aus, so ist davon auszugehen, dass dieser den Zweck verfolgte, Virgin Mobile (unter den Einschränkungen der CC-by Lizenz) die vollen Nutzungsrechte an dem Bild zu verschaffen. Vorliegend konnte der Urheber seiner umfänglichen Rechtsverschaffungspflicht aus dem Nutzungsvertrag nicht Folge leisten, da er nicht die vorher notwendige Einwilligung der Abgebildeten eingeholt hat." RA Ulbricht hat die Eigenart freier Lizenzen hier grundlegend verkannt. Es ist in der Bildrechte-Praxis der Wikipedia seit langem Konsens, dass Rechte anderer Art (Markenrecht, Recht am eigenen Bild, Namensrechte, öffentlichrechtliche Rechte an Hoheitszeichen) mit der freien Lizenz des Bildes nichts zu tun haben. Freie Lizenzen (auch CC) betreffen ausschließlich die Verschaffung der urheberrechtlichen Rechte. Dies ist auch dem CC-Lizenztext zweifelsfrei zu entnehmen. Wäre es anders, wäre es grundsätzlich nicht mehr möglich, dass in der Wikipedia ohne Genehmigung der betroffenen Person Abbildungen lebender Personen eingestellt werden. Absoluten Personen der Zeitgeschichten verbleibt bei kommerzieller Nutzung das Recht am eigenen Bild. Kommerziell…
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