Kommentar: Schützt uns vor Journalisten.

Vor kurzem war die Erfassung von WLAN durch Google ein Thema. Ich hatte dabei die Meinung, dass die Erfassung an sich nicht der Aufreger schlechthin ist, aber die Heimlichkeit durch Google, mit der es durchgeführt wurde. Nun lese ich den Kommentar eines Journalisten zum Thema in der Badischen Zeitung mit dem Titel “Schützt uns vor den Datenschützern” und ich bin geneigt, meine Meinung zu ändern. Der Autor des Kommentars begeht schon fast zeilenweise Fehler, die im Ergebnis sicherlich Zustimmung in der breiten Masse der Leser finden, mit juristischer und technischer Realität aber gar nichts gemein haben. Dabei zeigt der Autor seine Ahnungslosigkeit in Unverhohlener Form – und scheint auf das Nichtwissen auch noch stolz zu sein. Das fängt damit an, dass er darauf verweist, die “SSID zu verbergen” und damit befinden möchte:

So schnell findet also keiner meine SSID (Service Set Identifier), also den Namen meines Netzwerkes.

Dass der Autor damit ein gutes Argument gegen die Erfassung bietet, ist ihm wohl nicht bekannt. Zum einen ist es auch bei verborgener SSID kein ernsthaftes Problem, das Netz zu finden. Ob Google dies macht, weiß ich nicht, denn – und das ist ja der Kritikpunkt – Google gibt weder bekannt was erfasst wird, noch wie. Die Frage, ob Google die von ihm selbst gewählte (vermeintliche) Privatsphäre respektiert, ist durch seinen Einwurf nicht nur nicht beantwortet, sie stellt sich jetzt erst recht. Dazu kommt, dass – wenn die Datenbestände von Google einmal ihren Weg ins Netz, etwa zu Wikileaks finden und er hier erfasst ist, seine “versteckte” SSID auch nichts mehr nützt: Jeder wird sehen dass an dieser Stelle ein “verstecktes” Netz existiert und wie es heißt.

Auch die nächste Aussage fasziniert: Da wird darauf verwiesen:

Die Easy-Box, die ich von meinem Provider bekommen habe, lässt gar nichts anderes zu als die Verschlüsselung nach dem WPA2-Standard.

Der Autor scheint auch auf diesen Umstand stolz zu sein, warum ist mir aber ein Rätsel: Zum einen ist der WPA2-Standard (anders als vom Autor behauptet) längst geknackt. Es ist somit nur eine Frage der Zeit, bis WPA2 den Sicherheitsstand von WPA1 erreicht. Nun wird es dann längst WPA3 o.ä. geben, doch unser Kommentar-Autor hat dann ein Problem: Seine Box kann ja, laut seiner eigenen Aussage, nur WPA2. Der ohnehin nicht so sichere Standard (wenn auch aktueller Stand der Dinge!) ist also nicht nur nicht so sicher, sondern wird in absehbarer Zeit für Ihn zum Problem. Dazu kommt die Frage, wie der BGH über einzurichtende Sicherheitsstandards entscheidet – sollte der BGH tatsächlich verlangen, immer das aktuellste als Verbraucher zu nutzen, dürfte eine Box – begrenzt auf WPA2 – ebenfalls zum Problem werden. All das weiß der Autor des Kommentars natürlich nicht. Aber er weiß ganz genau, dass alles bestens und die Sache mit Google gar kein Problem ist.

Und das ist der Punk…

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Themen: Datenschutz , Google
Rechtsgebiet: Verbraucherrecht

Erschienen 27. April 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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