Kommentar - Nebelkerze: Ein Grundrecht auf Freifunken?

Bei Telepolis ist ein vielbeachteter Artikel erschienen mit dem Titel “Grundrecht auf Freifunken: Warum der BGH offenes WLAN nicht verbieten kann“. Der sehr gut geschriebene und fundierte Artikel ist absolut lesenswert und führt zu zustimmenden Reaktionen unter anderem bei:

Lawgical Internet-Law

Dennoch, so sehr ich das Ergebnis von Garcia auf Telepolis auch begrüße: Es ist für mich nur eine Nebelkerze. An erster Stelle ist dabei für mich festzustellen, dass der BGH nicht darüber entscheiden wird, ob ein WLAN per se offen oder geschlossen ist, sondern darüber, ob und welche Pflichten den Betreiber eines solchen Netzwerkes treffen. Dabei sollte es, zumindest den erwachsenen Lesern, keine neue Erkenntnis sein, dass gesellschaftlicher Friesen nicht zuletzt von Freiheiten alleine, sondern auch von den mit Freiheiten einhergehenden Pflichten bestimmt wird.

Das, was Garcia in letzter Konsequenz vorschlägt, ist ein Gesetzespositivismus: Frei ist man erst einmal in allem, Einschränkungen darf es wenn, dann nur durch Gesetz geben. Der Rechtsprechung ist es verwehrt, eine Rechtsfortbildung zu betreiben, der Gesetzgeber muss wenn, dann im letzten Detail beschreiben, wo begrenzt wird. Damit erreichen wir den Stand von vor gut 300 Jahren als Montesquieu meinte

Der Richter ist nur der “Mund des Gesetzes”

Diese Phase des Rechts haben wir aber - zum Glück wohlgemerkt - 1949 verlassen. Seitdem liest man regelmäßig in Gesetzesbegründungen, dass der Gesetzgeber gerade auf ausdrückliche (manchmal sogar wünschenswerte) Klarstellungen verzichtet, um Rechtsprechung und Wissenschaft die weitere Entwicklung zu überlassen. Das Ergebnis ist ein Rechtssystem, das gerade nicht starr und von einer politischen Elite errichtet ist, sondern flexibel und dem konkreten Einzelfall angepasst. Diejenigen, die das nicht überzeugt, sollten spätestens dann überzeugt sein, wenn sie darüber nachdenken, welchen Weg der vom Lobbyismus geprägte Gesetzgeber in dieser Frage einschlagen würde.

Ich hatte es in der Vergangenheit schon angedeutet, möchte hier aber deutlicher werden: Freiheiten verlangen auch Verantwortung, das ist der Unterschied zwischen einer geordneten freiheitlichen Gesellschaft und einer theoretischen Freiheit, in der nur der stärkere sein Recht letztlich wahrnehmen kann. Die hier laufende Diskussion ist für mich letztlich eine Luxus-Diskussion, denn diejenigen die hier ein vermeintliches Grundrecht auf Anonymität gefährdet sehen, sagen m.E. nicht die Wahrheit: gefährdet ist nur der Luxus, möglichst schnell das Internet nutzen zu können.

Es ist technisch, und darauf habe ich schon mehrfach hingewiesen, absolut kein Problem, einen Router so zu konfigurieren, dass er nach außen hin offen ist, die Internetverbindung aber nur über ein Zwiebelnetz anbietet. Der Betreiber geht damit zur Zeit kein ernsthaftes Risiko ein, wer seinen Zugang nutzt, bewegt sich so anon…

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Themen: Kommentar , Elite , Montesquieu

Erschienen 20. April 2010 auf http://www.schwarz-surfen.de.

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