Kollegenschelte vom OLG

Nun muss es doch. Zuerst wollte das Landgericht nicht, aber nun haben die Kollegen vom OLG Oldenburg den Nichteröffnungsbeschluss aufgehoben. Das Strafverfahren gegen den vermeintlichen 5.000,00-Euro-Richter wird also eröffnet werden.

Wobei die Begründung des LG Oldenburg zur Ablehnung eigentlich plausibel klingt:

Das Landgericht Oldenburg hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens im Hinblick auf den Erpressungsvorwurf mit dem Argument abgelehnt, dass es an einer Drohung mit einem empfindlichen Übel fehle, was der Tatbestand der Erpressung erfordert. Die Ankündigung, den Ermittlungen ihren Lauf zu lassen, falls der Beschuldigte nicht zahle, stelle keine solche Drohung dar. [Quelle: Welt]

Oder sind rechtsstaatliche Ermittlungen nun ein “empflindliches Übel”?

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Themen: Juristisches , Olg Oldenburg

Erschienen 22. Juli 2008 auf http://kleinblog.com/.

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