Einmaliger Konsum harter Drogen kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen
JuracityBlog | 14. März 2007 — Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Eilverfahren (gerichtliches Aktenzeichen: 16 B 332/07) entschieden und dem A…
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) hat mit Beschluss vom 11.08.2011 (Az.: 7 L 729/11) entschieden, dass die Einnahme von Kokain die Kraftfahreignung unabhängig davon ausschließt, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Das VG ist in Anlehnung an die überwiegende Rechtsprechung der Ansicht, dass schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen ausreichend ist, die Kraftfahreignung zu verneinen. Im Fall hat das VG festgestellt, dass der Antragsteller in der Vergangenheit mindestens einmal etwa 0,5 g Kokain geschnupft habe. Die darauf basierende Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Es stehe auch nicht entgegen, dass das gegen den Antragsteller von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingestellt worden sei. Diese binde hier im Verfahren nicht. Es sei daher rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehungsverfügung ergangen sei. Die vom Antragsteller ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit erscheine so groß, dass sie bis zur Entscheidung der Hauptsache hingenommen werden könne. Es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, ihn durch eine sofort wirksame Maßnahme vorläufig von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. November 2011 auf http://www.schadenfixblog.de.
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