Grundst??cksverkauf aus Gesch??ftsaufgabe?
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Ist Gegenstand der ??bertragung ein zu bebauendes Grundst??ck, das der Ver??u??erer unter der Bedingung der Fertigstellung des …
Die Söhne des Altkanzlers haben gegen den früheren WDR-Autor Heribert Schwan am Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen einer in einem Interview gefallenen Äußerung erwirkt. Schwan, der ein umstrittenes Buch über Hannelore Kohl veröffentlicht hatte, äußerte sich wie folgt:
“Beide müssen den Vorwurf hinnehmen, dass sie die Mutter im Stich gelassen haben – sie sind mitschuldig am Tod der Mutter.”
Die Entscheidung ist insoweit bemerkenswert, als dass es sich um ein überwiegend wertungsgeprägte Äußerung handelt, die außerhalb Hamburgs mit hoher Wahrscheinlichkeit als Meinungsäußerung angesehen worden wäre. Die Äußerung enthält die Tatsachenbehauptung des Im-Stich-Lassens, für die der Autor ggf. darlegungs- und beweisbelastet ist, also Anhaltspunkte liefern muss, auch bei nur indirekter Andeutung dürfte man starke Wertungen nicht völlig ins Blaue hinein tätigen. Da in Hamburg bei entsprechenden Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen der Gegner grundsätzlich nie vorher angehört wird, konnte er insoweit wohl auch nichts glaubhaft machen. (Andere Gerichte hören oft den Gegner vorher an.)
Manche wird überraschen, dass auch die Einleitung auf der Meta-Ebene “Beide müssen den Vorwurf hinnehmen” nicht geholfen hat, die Äußerung insgesamt als Meinungsäußerung zu kennzeichnen. Kenner der Rechtssprechung der Zivilkammer 24 wissen jedoch, dass derartige Einkleidungen macht das Landgericht Hamburg nicht ineteressieren: wo immer die Zivilkammer 24 in einer Meinungsäußerung einen Tatsachenkern erspäht, wird dieser geerntet – auch, wenn es dafür regelmäßig aus Karlsruhe wegen der Missachtung der Meinungsfreiheit auf die Finger gibt (z.B. FraPort, Schrempp).
Eine zweite Angriffsfläche wäre die Privatsphäre, über die nur bei hinreichendem Interesse der Öffentlichkeit berichtet werden darf. Nachdem die Rechtsprechung die Rechtsfigur der “absoluten Personen der Zeitgeschichte” vor Jahren abgeschafft hat, wäre heute selbst die Privatsphäre…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. September 2011 auf http://www.kanzleikompa.de.
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