Können wir uns nicht einfach lieb haben?
Das LL.B.-Wagnis | 24. Mai 2008 — Hier sitze ich also und warte gespannt auf den 1. Juni - bzw. auf den 2. der 1. ist ja ein Sonntag - um endlich den Online-Antr…
Hier sitze ich also und warte gespannt auf den 1. Juni - bzw. auf den 2. der 1. ist ja ein Sonntag - um endlich den Online-Antrag zur Immatrikulation aus dem Netz laden zu können und einzureichen. Ich habe das Gefühl, so langsam verging nicht mal die Zeit, als ich noch als Kind auf meinen Geburtstag oder Weihnachten gewartet habe.
Also vertreibe ich mir die Zeit sinnvoll mit Einsteigerlehrbüchern aus der Bücherei und zahllosen Internetrecherchen über das Jurastudium jeglicher Art und was dazu nicht alles auch an inzwischen möglichen Abschlüssen, Zukunftsaussichten, Reformvorhaben und -wünschen dazugehört. Schon erstaunlich, was man in einigen Foren oder Blogs und deren Kommentaren, an 'Kämpfen' findet. Oder sagen wir lieber an Vorurteilen.
Da gibt es die (angehenden) Volljuristen bzw. jene, die eben durch das Bestehen zweier juristischer Prüfungen für das Richteramt befähigt werden, was sie auch zu den einzigen Juristen macht, die Staats- oder Rechtsanwalt werden dürfen, die meinen, nur die Universität könne das wissenschaftliche an der Rechtswissenschaft vermitteln, Wirtschaftsjuristen (im Sinne eines idR Fachhochschulstudiums) hätten ja nur zwei halbe Studiengänge absolviert und der Bachelor(-Master)-Abschluss sei derartig verschult, das wäre ja höchstens ein Fachabitur.
Die (Dipl.-)Wirtschaftsjuristen beschimpfen die für das Richteramt befähigten Juristen hingegen als Einfachjuristen, weil sie ja kein BWL gehabt hätten. Und was soll man sich überhaupt auf ein schlechtes Staatsexamen einbilden, schon gar nicht, wenn man vorher dafür Unsummen für Repetitoren ausgegeben hat, anstatt sich wirklich wissenschaftlich alles selbst erarbeitet zu haben?
Aus dem Rahmen fallen die Leute von der "Buce" (Bucerius Law School in Hamburg), die sind nämlich u.a. verschrien, weil sie auf dem Weg zum Staatsexamen - oder eben jetzt juristische Prüfung - den Bachelor of Laws (LL.B.) 'mitnehmen' können. Das wird von mehreren Seiten belächelt, einer schrieb sogar, den bekämen sie ja nach dem Einführungsseminar von der Law School geschenkt (!).
Und dann gibt es noch die Exoten wie ich einer werden möchte. Die über die FernUni Hagen den LL.B. absolvieren möchten. Einen Bachelor! Und das in einem rechtswissenschaftlichen und nicht einem wirtschaftsrechtlichen Studiengang (stimmt so nicht ganz, wenn ich mir die BWL-Module anschaue, aber bitte...)! Modularisiert und verschult! Was für ein Blödsinn! Was will man auch mit einem angeblich international anerkannten Abschluss, der national nicht anerkannt ist?
Nur um eines klarzustellen: Klar ist dies hier nur aus diversen Foren und Kommentaren rausgepickt und ich gehe NICHT davon aus, dass dies tatsächlich die Meinung des Gros der Voll-, Wirschafts- oder weiteren Juristen darstellt. Ich amüsiere mich auch eher darüber!
Es ist denn nicht egal, wer nun wo seinen Schwerpunkt aus welchen Gründen und mit welchem Weg dahin setzt, irgendwo ist es ja doch dasselbe große bunte Schiff?
Sind wir nicht alle ein bißchen Jura?
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