Kölner Stadtanzeiger über LG Hamburg

Diesen Artikel "Der fliegende Gerichtsstand" im Kölner Stadtanzeiger vom 23. Oktober würde ich ja gerne in voller Länge zitieren, bevor er gelöscht wird. Es geht um einen Richter beim Hamburger Landgericht und u.a. um den Fall einer gewissen Maja von H. (Ehefrau von Ferfried von H.), die keine Berichterstattung über eine ihr vorgeworfene Urkundenfälschung wünscht. Nachdem sie bezüglich der Druckausgabe der "Dresdner Morgenpost" vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Dresden scheiterte, nimmt sie sich jetzt der Online-Ausgabe an, und wählt für die Rechtsdurchsetzung das Landgericht Hamburg. Eine einstweilige Verfügung gibt es schon, die Sache befindet sich nun im Hauptsacheverfahren und Freitag soll es eine Entscheidung geben. Der Medienanwalt Spyros Aroukatos, der den beklagten „Sächsischen Verlag“ vertritt, wies Richter Buske in der mündlichen Verhandlung immer wieder maliziös auf die Dresdner Entscheidungen hin. Doch Buske überging, was die OLG-Kollegen beschlossen hatten. So dürfte der Online-Text in Hamburg verboten werden. Die Urteilsverkündung soll am Freitag sein. Gerichte sind unabhängig - Buske muss die Dresdner Rechtsprechung nicht berücksichtigen. Doch geht die Sache wie erwartet aus, würde „im Namen des Volkes“ der gleiche Sachverhalt unterschiedlich beurteilt. Das Urteil wäre ein weiteres Glied in eine[r] Kette von Absurditäten. via Telemedicus

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Themen: LG Hamburg , Landgericht , Dresden , Kölner Stadtanzeiger
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 25. Oktober 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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