Kölner Glasverbot – reloaded

Nachdem die Stadt Köln sich bereits zum letzten Karneval für bestimmte Stadtbezirke an einem Glasverbot versucht hat, wurde vom Verwaltungsgericht Köln jetzt auch der zweite Anlauf für die kommende Karnevalssession gestoppt. Das Verwaltungsgericht Köln hat das von der Stadt Köln für die Sessionseröffnung am 11.11. ausgesprochene Glasverbot in der Kölner Innenstadt gestoppt. Mit zwei Beschlüssen vom heutigen Tag gab das Gericht den Eilanträgen einer Anwohnerin und eines Kiosk-Betreibers aus dem Zülpicher Viertel statt.

Die Stadt Köln hatte zum 11.11. für die Altstadt und das Zülpicher Viertel mit einer Allgemeinverfügung erneut ein allgemeines Verbot des „Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen“ ausgesprochen und mit individuellen Ordnungsverfügungen Kiosk-Betreibern verboten, zu bestimmten Zeiten Getränke in Glasbehältnissen zu verkaufen. Anders als im Frühjahr wurden diesmal allerdings die Ringe nicht mit einbezogen. Sowohl gegen die Allgemeinverfügung als auch gegen eine der Ordnungsverfügungen, die an Kiosk-Besitzer gerichtet waren, wurden Klagen erhoben und einstweilige Rechtsschutzverfahren angestrengt.

Maßgebend für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts waren dieselben Gründe, die schon im Frühjahr dieses Jahres zum Erfolg von Eilanträgen eines Anwohners und von Kiosk-Besitzern geführt hatten, die sich gegen das Glasverbot an Karneval 2010 richteten. Schon damals hatte das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgende Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied dann im Frühjahr in den Eilverfahren jedoch anders. Es ließ damals die Rechtsfragen weitgehend offen und gelangte im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass das von der Stadt Köln ausgearbeitete Konzept nicht von vornherein zur Bekämpfung der von Glasbruch beim Karneval ausgehenden Gefahren ungeeignet sei. Deshalb sei dem…

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Themen: Innenstadt , Kiosk , Karneval , Gefahrenabwehr

Erschienen 5. November 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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