Köhler lehnt Gnadengesuch Klars ab - auch Hogefeld bleibt in Haft

Bundespräsident Horst Köhler hat das Gnadengesuch des früheren RAF-Terroristen Christian Klar abgelehnt. In einer Mitteilung des Bundespräsialamtes von heute morgen heißt es dazu wörtlich:

“Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen… Der Gnadenentscheidung betreffend Herrn Christian Klar lagen u.a. Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zugrunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar.”

Auch das Gnadengesuch der 1999 zu lebenslanger Haft verurteilen RAF-Aktivistin Birgit Hogefeld, die sich seit 14 Jahren in Haft befindet, wurde vorerst zurückgewiesen. Er werde über das Gesuch aber “zu gegebener Zeit” von amts wegen erneut entscheiden, ließ Köhler verlauten.

“Konservative jubeln über Köhlers Entscheidung” titelt SPIEGEL-ONLINE unterdessen und zitiert Aussagen der CDU-Politiker Koch, Bosbach und Pofalla. Wendig wie immer zeigt sich dagegen FDP-Chef Westerwelle, der sich selbst mit vorlauten öffentlichen Statements in den Entscheidungsprozess eingemischt hatte und jetzt umso lauter auf die CSU eindrischt. Deren im Vorfeld der Entscheidung an Köhler geübte Kritik sei “eine Schande”. Die CSU stehe jetzt “völlig blamiert da”.

Was Köhler letztendlich zu seiner Entscheidung bewogen hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Ob der Druck der Konservativen hierbei eine Rolle gespielt hat, ist müßige Spekulation. Der Präsident hat entschieden, von seiner Gnadenbefugnis keinen Gebrauch zu machen, und gilt es zu respektieren.

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Themen: Entscheidungen , Christian Klar

Erschienen 7. Mai 2007 auf http://www.strafblog.de.

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