Koalition plant Verhandlungen über neuerliche verdachtslose Vorratsdatenspeicherung
Die schwarz-gelbe Koalition will in Kürze über eine neuerliche verdachtslose Vorratsspeicherung unserer Verbindungsdaten beraten.
Dies geht aus einem Schreiben des FDP-Bundestagsabgeordneten und Berichterstatters in Sachen Christian Ahrendt vom
12.09.2011 hervor. Mit diesem Schreiben antwortet Herr Ahrendt für alle FDP-Abgeordneten auf einen Offenen Brief von vierzehn
Personen aus Zivilgesellschaft, „Netzgemeinde“, Journalismus, Recht und mit dem Titel „Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung
stoppen!“.
Christian Ahrendt verteidigt in seiner Antwort die FDP-Befürwortung einer Vorratsspeicherung aller Internet-Verbindungsdaten, die er
nun „Mindestspeicherfrist“ nennt. Gleichzeitig spricht er sich gegen eine Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zum
jetzigen Zeitpunkt aus. Allerdings stünden „Verhandlungen um die Vorratsdatenspeicherung“ an.
Hier das Schreiben im Wortlaut:
ich danke Ihnen und den weiteren Verfassern für Ihr ausführliches Schreiben vom 10. Juni und vom 20. Juli 2011. Ihre Ausführungen
habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Als Berichterstatter ist es mir daher auch ein persönliches Anliegen Ihnen im Namen der
FDP-Bundestagsfraktion zu antworten.
Sie sprechen ein Thema an, das uns seit geraumer Zeit beschäftigt. Dabei kritisieren Sie die Vorgaben der EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung, das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vom Januar 2011 und den Diskussionsentwurf vom Juni 2011.
Zunächst ist anzumerken, dass gerade auf nationaler Ebene bei der Umsetzung europäischen Rechts genau geprüft werden muss, in welchem
Rahmen die Vorratsdatenspeicherung überhaupt möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und
Speicherung ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten werden. Auch muss die Sicherheit von Daten,
sofern diese überhaupt erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt. Der Umgang
mit anlasslos gespeicherten Telekommunikationsdaten wurde erfreulicherweise vom Bundesverfassungsgericht engst begrenzt und strikten
verfassungsrechtlichen Anforderungen unterworfen. Insbesondere darf eine Datenverwendung zum Zwecke der Strafverfolgung und der
Gefahrenabwehr nur für überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes, wie z. B. Terrorismusbekämpfung, erfolgen.
Wie notwendig die Umsetzung auch ist, hat der Bewertungsbericht der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die
Vorratsdatenspeicherung gezeigt, der viele Schwächen der Richtlinie und eine uneinheitliche Umsetzung in der EU aufgezeigt hat. Der
Bewertungsbericht wird jetzt eine Rolle bei möglichen Entscheidungen zur Änderung der Richtlinie spielen, bei der ernsthaft alle
Optionen, einschließlich der Möglichkeit der…
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