“Knöllchen-Affäre”: Entfernung aus dem Dienst bestätigt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 5. März 2008 die Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens bestätigt.

Der Polizeibeamte E. L. hat - unter Beteiligung von zwei weiteren Beamten anderer Dienststellen - u.a. eine Urkundenfälschung begangen, um die Einstellung eines gegen F. B. (Franz Beckenbauer) schwebenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung herbeizuführen. Das gefälschte Schreiben beinhaltete die Aussage, dass das Fahrzeug zur Tatzeit von einem Beamten zu Dienstzwecken geführt worden wäre. Der Polizeibeamte E. L. ist deswegen mit Strafbefehl vom 8. Dezember 2005 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Mit Urteil vom 3. August 2006 hat das Verwaltungsgericht München gegen den Beamten auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst erkannt und ihm zugleich einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 % des derzeit erdienten Ruhegehalts auf die Dauer von sechs Monaten bewilligt. (…)

Quelle: VGH Bayern vom 05.03.2008

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Themen: Rechtsprechung , Entfernung Aus Dem Dienst

Erschienen 6. März 2008 auf http://log.handakte.de/.

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