Knapp

In einer Forderungsangelegenheit, die mir kürzlich übertragen wurde, war die Verjährung beinahe erreicht (Verjährung zum 24.09.2009). Nachdem er Schuldner auf das erste Schreiben nicht reagiert hat habe ich ihm erneut eine Frist zur Zahlung gesetzt. Zudem erhielt ich von meinem Mandanten den Auftrag, notfalls einen Mahnbescheid zu beantragen, um die Verjährung zu verhindern. Ich teilte dem Schuldner daher mit, dass ich bereits mit der Titulierung beauftragt worden sei und diese nach erfolglosem Fristablauf in die Wege leiten würde.

Am Tag des Fristablaufs meldete sich der Schuldner und fragte, ob ich den den bereits weitere Maßnahmen eingeleitet hätte. Er wäre gerade bei seiner Bank gewesen, die ihm einen Überbrückungskredit eingeräumt hätten, der jedoch noch einige Tage dauern würde, bis er das Geld zur Verfügung hätte. Wir vereinbarten daraufhin, dass der Schuldner die Forderung binnen einer Woche begleichen sollte und ich solange mit der Titulierung zuwarten würde.

Als das Geld dann nach einer Woche noch immer nicht da war, wurde mein Mandant langsam etwas besorgt, ob es denn mit der Titulierung noch reichen würde. Ich konnte ihn beruhigen und erklärte ihm, dass es ausreichen würde, wenn wir den Mahnbescheid eine Tage vor der Verjährung einreichen würden. Aus Kostengründen wollte ich dem Schuldner noch einige Tage Zeit geben, die Forderung zu begleichen.

Heute sah ich dann, dass der Schuldne…

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Themen: Das Erste , Verjährung , Mahnbescheid

Erschienen 17. September 2009 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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