Knallcharge

Die Kollegen von CMS Hasche Sigle (ja, die bloggen auch) referierten eine Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln (10 EV 2/11 vom 24.03.2011), wonach ein Anwalt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstieß, der mit dem handschriftlichen Vermerk „Haben Sie eigentlich einen Knall?" auf einen Schriftsatz des gegnerischen Kollegen antwortete. …

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Themen: Cms Hasche Sigle

Erschienen 10. Oktober 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.

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