Klüger als der Gesetzgeber
am 29.09.2007 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden
… muss der Internethändler nicht sein - meint das OLG Hamburg (Beschl. v. 12.09.2007 - Az.: 5 W 129/07). Nach seiner Auffassung ist die Musterwiderrufsbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV zwar falsch, deren Verwendung begründet aber keinen Wettbewerbsverstoß:
Zwar ist dieser Mustertext jedenfalls insofern unvollständig, als er § 312 d Abs.2 BGB nicht berücksichtigt. Nach dieser Bestimmung ist es für den Fristbeginn bei der Lieferung von Waren im Fernabsatz nämlich zusätzlich erforderlich, dass die Ware beim Empfänger eingeht (…).
Nach Auffassung des Senats stellt es aber zumindest keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 3 UWG dar, wenn die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist dem Mustertext …
eBay-Widerrufsbelehrung: Die Verwirrung ist komplett
LBR-Blog / Es begann in Berlin mit dem dortigen Kammergericht. Dort war man der Meinung, dass die Formulierung innerhalb der Widerrufsbelehrung Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen genüge, da die Wider…
Hanseatisches OLG: Informationspflichten, Widerrufsbelehrung, Wertersatz & Co - Zu diversen rechtlichen Problematiken des Fernabsatzhandels im Rahmen einer Internethandelsplattform wie eBay.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei den Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit der BGB-InfoV handelt es sich um Rechtsnormen, die im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu reg…
Bundesregierung: Zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen - Drucksache: 16/3595
Recht für Verbraucher / Drucksache: 16/3595 <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<Auszug>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>…
IT-Recht Kanzlei empfiehlt neue Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Es hat lange gedauert. Doch nun scheint endlich Wind in die Mühlen des deutschen Gesetzgebers zu kommen. Nach der am 1. April 2008 in Kraft tretenden Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung des Bundesju…
Die rechtmäßige Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer die Formulierung der Musterwiderrufsbelehrung aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ verwendet, verhält sich zumindest nach Ansicht des Oberlandesgerichts…
OLG Düsseldorf: Beginn der Widerrufsfrist im online-Handel nicht frühestens mit Erhalt der Belehrung in Textform – Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az. I-20 U 107/07
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das OLG Düsseldorf hat eine überzeugende Entscheidung zur Problematik folgender Widerrufsbelehrung zum Fristbeginn getroffen: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung“ Hier fol…
OLG Düsseldorf: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung - Bei der Lieferung von Waren markiert erst der Erhalt der Ware den Fristbeginn
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zu den Bedingungen, über die der Unternehmer nach §§ 312c Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu informieren hat, gehört vor allem eine klare Information über den Beginn und die Dauer und die Berechnung der Widerrufsfrist. <br…
OLG Hamburg: Verstoß gegen Musterwiderrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 12.09.2007 - Az.: 5 W 129/07) hat entschieden, dass die Einhaltung der Musterwiderrufsbelehrung nicht zu einem Wettbewerbsverstoß führen kann.Es ging dabei um den Satz Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Bele…
