Klimagerätehersteller REMKO bessert nach
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 28. August 2008 — Mit News vom 30 Mai 2008 berichtete die IT-Recht Kanzlei, dass die in den "REMKO"-Prospekten enthaltenen Leistungsdaten nicht…
Beim Verkauf von sog. „Weißer Ware“ im Internet haben Online-Händler umfangreiche technische Leistungsdaten (zur Energiekennzeichnung) zu veröffentlichen. Aber woher bezieht man derlei Informationen? Hersteller-Prospekten sollte man jedenfalls nicht blindlings trauen – wie ein aktueller Fall der IT-Recht Kanzlei zeigt!
I. Worum ging es im Einzelnen? Ein Online-Händler vertrieb über die eBay-Plattform unter anderem Klimageräte der Firma „Remko“. Als aufmerksamer Leser der Plattform www.it-recht-kanzlei.de war ihm dabei bekannt, dass er eine Vielzahl von EG-Richtlinien zu beachten hat, die insbesondere die Kennzeichnungs- und Informationspflicht rund um den Verkauf von Klimageräten regeln. Dementsprechend wollte sich der Händler absichern und übernahm sämtliche Leistungsdaten einem aktuell unter www.remko.de veröffentlichten Prospekt der Firma „Remko“. Daraufhin wurde er prompt von der Firma electronicland24, abgemahnt, die (ähnlich wie die Firma surf0800 GmbH) bevorzugt gegen Händler vorgeht, die gegen die Energiekennzeichnungsvorschriften verstoßen. Die dem Händler zugegangene Abmahnung lautete auszugsweise wie folgt: „Sie bieten in Ihrem Onlineshop u.a. das Raumklimagerät Remko MKT 250 an. Gemäß dem Anhang III in Verbindung mit dem Anhang II der Richtlinie Nr. 92/75 EWG betreffend die Energieetikettierung für Raumklimageräte sind beispielsweise die Energieeffizienzklasse des Modells, die Kühlleistung, definiert als Kühlkapazität des Geräts in kW im Kühlbetrieb bei Vollast, und die Energieeffizienzgröße im Kühlbetrieb bei Volllast anzugeben. Es handelt sich um Pflichtangaben gemäß der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV).“ II. Warum konnte der Händler überhaupt abgemahnt werden? Der Händler wunderte sich, dass er überhaupt abgemahnt werden konnte. Schließlich hatte er im Rahmen seiner eBay-Artikelbeschreibung 1:1 die Leistungsdaten des Herstellers „Remko“ veröffentlicht, die er wiederum einem aktuellen Warenprospekt derselben Firma entnommen hatte. Das Problem: Der „Remko“-Prospekt enthält nur unzureichende Angaben zur Energiekennzeichnung, da die dort veröffentlichen Leistungsdaten nicht vollständig den Vorgaben der Richtlinie 92 / 75 EWG entsprechen, die Grundlage für die Kennzeichnungs-, Etikettierungs- und Informationspflichten rund um den Verkauf, die Vermietung und den Ratenkauf von Haushaltsgeräten darstellt. Zur Verdeutlichung: 1. Die Durchführungsrichtlinie 2002/31/EG sieht zwingend die Angabe der folgenden Leistungsdaten vor: Energie-Effizienzklasse Näherungswert für den jährlichen Energieverbrauch bei durchschnittlich 500 Betriebsstunden Kühlleistung Energieeffizienzgröße des Geräts im Kühlbetrieb bei Volllast Gerätetyp: „Nur Kühlung“ oder „Kühlung/Heizung“ Kühlungsart: „Luftkühlung“ oder „Wasserkühlung“ Heizleistung (nur bei Geräten mit Heizfunktion) Energie-Effizienzklasse der Heizfunktion (nur bei Geräten mit Heizfunktion) Geräuschemissionen bei Standardbetrieb in Dezibel 2. Dagegen … » Vollständiger ArtikelErschienen 30. Mai 2008 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 28. August 2008 — Mit News vom 30 Mai 2008 berichtete die IT-Recht Kanzlei, dass die in den "REMKO"-Prospekten enthaltenen Leistungsdaten nicht…
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