Kleinkriminell
am 26.05.2008 von http://www.kanzlei-hoenig.info
Immer wieder haben sich die Strafrichter mit Ladendieben und Schwarzfahrern zu beschäftigen. Das scheint die Reaktion der Staatsgewalt auf die Armut der Bürger zu sein.
Am Ende des Geldes ist der Monat noch lang. Trotzdem muß der Mensch zum Amt oder er hat schlicht Hunger. Dann setzt er sich ohne Ticket in die U-Bahn oder klaut sich ein Lebensmittel (sic!). Er wird erwischt und bestraft. Und da unser freundliches Strafrecht nur eine Alternative kennt - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe - ist der weitere Weg vorhersehbar.
Variante 1: Die zunächst verhängte Geldstrafe wird nicht bezahlt. Dann wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt.
Variante 2: Nach zwei oder drei Geldstrafen kommt die Freiheitsstrafe.
So endet …
Am 29. März: Im Fernsehen wird aus dem Beischlaf zwischen Verwandten schlicht Inzest.
Recht und Film / Doch das Wort Inzest hat einen Beigeschmack, den die juristische Sprache neutralisiert. UNd außerdem vermitteln Dokumentationen gern mal das Gefühl, ja so war es! § 173 StGB (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird…
Höhere Tagessätze bei Geldstrafen
Strafverteidiger Blog / Bundesministerin Zypris will § 40 StGB ändern. Dort sind die rechnerischen Grundlagen für die Verhängung von Geldstrafen festgelegt. Geändert werden soll allerdings nur Absatz 2 dieser Vorschrift. Lag bisher ein Tagessatz bei maximal 5.000 Euro,…
Uneinbringlichkeit von Geldstrafen Ersatzfreiheitsstrafe und Alternativen
strafblog / Im Forum 123recht.net stellt ein Teilnehmer, der noch eine Restgeldstrafe von 1.300 aus einer Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung zu zahlen hat und nun eine 26-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen soll, die Frage, was er jetzt noch…
Eigentumsdelikte werden härter bestraft als Gewaltdelikte...
Sartorienfelder / Diese recht beliebte These habe ich gerade wieder in den Kommentaren des Lawblog entdeckt. Ein Blick auf die entsprechenden Sanktionsandrohungen im Strafgesetzbuch scheint diese These allerdings deutlich zu widerlegen. Zunächst die Grundforme…
Immer wieder Stalking
kanzlei-hoenig.info / Früher waren es vornehmlich Auseinandersetzungen von Nachbarn in Eigenheimsiedlungen, die die Strafrichter beschäftigen. In jüngerer Vergangenheit sind vermehrt die Namen der Teilnehmer an “Rosenkriegen” auf den roten Aktendeckeln der…
KEIN INTERESSE
LawBlog / Vielen Dank für die freundliche Mail. Aber ich so wild bin ich nun auch nicht auf Schwarz-Gelb, dass ich sogar Stimmen kaufen würde. Auch deswegen nicht: § 108b Strafgesetzbuch Wählerbestechung (1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder…
» Gerichtsbericht - Schwarzfahren, Diebstahl (26.05.2008)
Gerichtsreportage: Schwarzfahren, Diebstahl (26.05.2008)
