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Kleinkriminell

am 26.05.2008 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Immer wieder haben sich die Strafrichter mit Ladendieben und Schwarzfahrern zu beschäftigen. Das scheint die Reaktion der Staatsgewalt auf die Armut der Bürger zu sein.
Am Ende des Geldes ist der Monat noch lang. Trotzdem muß der Mensch zum Amt oder er hat schlicht Hunger. Dann setzt er sich ohne Ticket in die U-Bahn oder klaut sich ein Lebensmittel (sic!). Er wird erwischt und bestraft. Und da unser freundliches Strafrecht nur eine Alternative kennt - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe - ist der weitere Weg vorhersehbar.
Variante 1: Die zunächst verhängte Geldstrafe wird nicht bezahlt. Dann wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt.
Variante 2: Nach zwei oder drei Geldstrafen kommt die Freiheitsstrafe.
So endet …

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RA Carsten R. Hoenig

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