ASEAG und der Datenschutz
RA-Blog | 1. April 2006 — Mein Mandant streitet mit seinem Vermieter wegen einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung. Jetzt hat der Vermieter ihn angerufe…
Mein Mandant hat bereits mit dem Vermieter wegen des seiner Ansicht nach falschen Umlageschlüssels, den der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung angewandt hat, korrespondiert. Der Vermieter schreibt ihm sinngemäß, das wäre ja alles halb so wild, denn schließlich würde bei den Positionen, die den größten Teil der Kosten ausmachen, ja nach Verbrauch abgerechnet. Nämlich bei Wasser/Abwasser. Ein "Argument", das man öfter hört. Ein Blick in die Abrechnung zeigt jedoch, dass sich der Vermieter die eigene Aufstellung anscheinend nicht so genau angesehen hat. Denn da der Mieter die Wohnung aus berufsbedingten Gründen fast gar nicht genutzt hat, sind an Wasser/Abwasserkosten gerade mal gut 12,00 Euro angefallen. Während der Anteil für Versicherungen, den mein Mandant tragen soll, für die doch recht kleine Wohnung bei fast 700,00 Euro liegen soll. Ich könnte mir vorstellen, dass mein Mandant nicht der einzige Mieter in dem Objekt ist, der ein Problem mit der Nebenkostenabrechnung hat. Da hat man als Vermieter nicht unbedingt Zeit, sich mit jedem Einzelfall zu beschäftigen. Wofür gibt es denn dieses "copy & paste"?
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