“kleinkarierte juristische Spiegelfechtereien”

So nennt man neuerdings das, was in Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz niedergelegt ist. Bis vor einigen Tagen waren die dort niedergelegten, kleinkarierten Verfassungsgrundsätze auch noch unter ihrem anderen Namen, bekannt: “Demokratieprinzip”, “Gesetzesvorbehalt” und “Gewaltenteilung”.

So schnell ändert sich das. Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Nunja, ganz so schnell geht’s dann allerdings auch wieder nicht:

Denn, als hätte man damals in Herrenchiemsee geahnt, das mal irgendwas ganz, ganz Dummes passiert, haben sie dagegen eine Sicherung in das schöne provisorische Grundgesetz eingebaut. Juristische Winkeladvokaten nennen diese Sicherung “Ewigkeitsklausel”, und sie steht in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch we…

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Erschienen 17. März 2011 auf http://www.rechtzwonull.de.

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