Kleinigkeiten zum Wochenende

Sandra ist vier und lebt bei ihrer Mama. Jetzt haben wir (auf beiderseitiger VKH-Basis) über den Umgang mit Papa verhandelt.

Relativ schnell haben wir Einigkeit darüber erzielt, dass Sandra ihren Papa alle 2 Wochen von Freitagnachmittag 15.00 Uhr bis Sonntagabend 18.00 Uhr besuchen kann.

Die Probleme steckten im Detail. Sandras Papa möchte die Kleine gerne im Kindergarten abholen, damit er auch diesen und die Erzieherinnen kennenlernen kann.

Auch kein grundsätzliches Problem. Aber Sandra besteht darauf, zu den Besuchen beim Papa 3 Rucksäcke mit Spielzeug mitzunehmen. Dieses Spielzeug kann nicht bei Papa deponiert werden, da Sandra außerhalb der Besuchszeiten darauf besteht, dass diese Sachen in Mamas Wohnung für sie greifbar sind. Also alle 2 Wochen ein kleiner Umzug.

Sandra fährt normalerweise mit dem Bus zum Kindergarten und kann nicht 3 Rucksäcke Spielsachen und einen Rucksack Klamotten für das Besuchswochenende tragen. Außerdem hat Sandras Papa bislang keinen Kindersitz und würde gerne den von Sandras Mama ausleihen

Nach ca. einer Stunde Verhandlung (mit 2 Unterbrechungen) haben wir (2 Beteiligte, 2 R…

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Themen: Mama , Kindergarten , Spielzeug , Klamotten , Hopper
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 25. Februar 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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