Kleinere Verwechslungen

In so manchem Urteil tauchen mitunter besondere Namen auf - das ist beim Atze-Fall mit Sicherheit nicht zum ersten Mal so gewesen. In Sizilien ist ein Verfahren nun allerdings etwas aus dem Ruder gelaufen: dort wurden Donald Duck, Micky Maus, Daisy und Tweety als Zeugen vorgeladen.

Passiert ist das Ganze in einem Verfahren wegen Produktfälschung - natürlich der von Disney-Produkten. Anstelle nur Firmenangestellte Disneys als Zeugen zu benennen, führten die Mitarbeiter des Gerichts auch die Namen der Cartoonfiguren auf, die auf den Produktfälschungen unerlaubt verwendet wur…

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Themen: Disney , Micky Maus , Donald Duck

Erschienen 21. Dezember 2007 auf http://www.kriegs-recht.de.

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