Kleinere Mängel bei der Führung des Fahrtenbuches führen nicht zwingend zur Ein-Prozent-Regelung
am 26.06.2006 von http://info.folkertjanke.de
Kleinere Mängel führen nicht automatisch zur Verwerfung eines Fahrtenbuchs. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts (FG) Köln mit Urteil vom 27.4.2006 (Az.: 10 K 4600/04) entschieden. Das Finanzamt hatte bei der Überprüfung eines Fahrtenbuches festgestellt, dass in einem Jahr lediglich eine Fahrt nicht aufgezeichnet war. In einem anderen Jahr stimmten die Kilometerangaben im Fahrtenbuch mit den Angaben in den Werkstattrechnungen nicht überein. Das Finanzamt erkannte die Fahrtenbücher jeweils nicht an und nahm in den Streitjahren eine Besteuerung nach der sog. 1%-Regelung vor. Die Klage war insoweit erfolgreich. Nach Auffassung des 10. Senats ist ein Fahrtenbuch erst dann nicht anzuerkennen, wenn es mehrere ins Gewicht fallende Mängel aufweist.
Darüber hinaus enthält das Urteil weitere Aussagen zur Dienstwagenbesteuerung. Danach kann auch eine ausschließlich berufliche Nutzung regelmäßig nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Ist ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, so kommt die 1%-Regelung für das gesamte Jahr zur Anwendung. Die von der Klägerin begehrte Einschränkung auf die Monate, in denen das Fahrtenbuch fehlerhaft war, lehnte der Senat ab. Er hat gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision beim Bundesfinanzhof in München …
Kleinere Fahrtenbuchmängel
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Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch
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Steuerliche Anforderungen an Fahrtenbuch
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Falschangaben zum Fahrer: Pkw-Halter muss Fahrtenbuch führen
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Privatnutzung von Firmen-Pkw
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Fahrtenbuch auch bei kleineren Mängeln zu berücksichtigen
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BFH: Fahrtenbuch kann wegen kleiner Mängel nicht grundsätzlich verworfen werden !
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Fahrtenbuch: Kleine Mängel sind erlaubt
Steuerblog / Wie das Handelsblatt berichtet, kann das Finanzamt wegen kleiner Mängel nicht das komplette Fahrtenbuch verwerfen: Das Finanzamt hatte moniert, die Kilometerstände im Fahrtenbuch einer Geschäftsführerin stimmten nicht mit Angaben in Werkstattrech…
Fahrtenbuch: Angabe des Kunden Pflicht
ElbeBlawg / Firmenmitarbeiter oder Freiberufler, die zur Reduzierung der Dienstwagensteuer ein Fahrtenbuch führen, sollten nicht vergessen, stets den Anlass der Reise oder den Namen des jeweils aufgesuchten Kunden anzugeben. Anderenfalls muss nämlich d…
Fahrtenbuch
Blickpunkt Recht & Steuern / Steuerpflichtige, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, den sie auch für private Fahrten nutzen dürfen, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Nach dem Einkommensteuergesetz…
