Kleine Sternstunde
am 12.10.2007 von http://www.jurabilis.de
[...] Misstrauen wäre zudem angebracht gewesen, weil eine eidesstattliche Versicherung, so hochtrabend das Wort klingt, in Wirklichkeit das Papier nicht wert ist, auf dem sie steht, solange sie nicht vor einer sachlich zuständigen Behörde oder vor Gericht abgegeben wurde. [...] (Quelle: ZEIT vom 4. Oktober 2007, S. 14)
- wo doch sonst die …
SCHNELL VERSICHERT
LawBlog / Eines der großen Rätsel im Bundesliga-Wettskandal ist für mich, wieso Schiris, Spieler und Funktionäre, deren Namen genannt wird, sofort eidesstattliche Versicherungen auf den Markt werfen und darin ihre Unschuld beteuern. Eidesstattliche Versi…
Gläubiger und Schuldner
Flügeladjutant / Was man nicht so alles erlebt... Da haben wir also eine Anfrage an ein Gericht gestellt, ob der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Soweit, so gut, so normal. Ganz abgesehen davon, dass das Gericht über einen Monat braucht, u…
Formanforderungen an Erbscheinsanträge ausländischer Staatsangehöriger
walfischbucht / Stellt ein im Ausland lebender ausländischer Staatsangehöriger Antrag auf Erteilung eines Erbscheins und legt eine von einem ausländischen Notar aufgenommene eidesstattliche Versicherung vor, wird regelmäßig die formgerechte eidesstattliche Ver…
Schwebezeit: Vertragsstrafe und Erledigung bei Abgabe einer Unterlassungserklärung
LAWgical / Wird eine Abmahnung ausgesprochen, wird damit zumeist die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen verbunden. In der Regel ist diese Erklärung vom Unterlassungsgläubiger vorformuliert. Zumindest wenn di…
Verspätet !
Juristisches und Sonstiges / Das Begehren des Drittschuldners....auf Zuspruch von Kosten für seine Erklärung vom 15.2.2007 wird abgewiesen. BEGRÜNDUNG: Kosten für die Erklärung stehen nicht zu, weil diese Erklärung verspätet abgegeben wurde. (Datum dieser Entscheidung: 2…
Änderung des Namensrechts für Ehegatten und Lebenspartner tritt am 12.02.2005 in Kraft
Lichtenrader Notizen / Im Bundesgesetzblatt I 2005, Seite 203 f. wurde die Änderung des Namensrechts für Ehegatten und Lebenspartner verkündet. Es geht um die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder nunmehr auch den zur Zeit der Namenswahl geführten Namen des Mannes oder…
