Klausurenkorrektur II

Erinnert sich noch jemand an die von mir beim vorletzten Durchgang kritisierte Klausurenkorrektur? Die Geschichte hat nun ihre Fortsetzung gefunden.

Die Korrektur der jüngsten Klausur beschränkt sich über 19 Seiten auf ein einziges

o.k.

und dem Endergebnis

gut.

Wenigstens gibt es es diesmal am Ergebnis nichts auszusetzen, wobei die (selbstkritische) Frage erlaubt sein muss, ob nicht ebenso wie beim letzten Mal das “mangelhaft” diesmal das “gut” nicht unbedingt die tatsächliche Klausurleistung widerspiegelt.

Glücklicherweise werden im juristischen Staatsexamen die Aufsichtsarbeiten stets von zwei Personen korrigiert. Bei der Einsichtnahme in meine Klausuren zum ersten Staatsexamen konnte ich dann auch tatsächlich feststellen, dass die Korrektoren unterschiedliche Akzente in der Bewertung setzen und tatsächlich zu - wenn gleich selten relevanten - Abweichungen im Gesamtergebnis kommen.

So divergierten bei zwei Klausuren die Bewertungen um jeweils einen Punkt (Zweitkorrektor schlug bessere Benotung vor, die schließlich auch Endnote wurde) und bei einer Klausur sogar um drei Punkte (Zweitkorrektor schlug wiederum bessere Benotung vor, Endnote blieb einen Punkt hinter dem Vorschlag des Zweitkorrektors).

Am meisten Spass hat mir allerdings ein ganz bestimmter Kommentar in den Korrekturanmerkungen bereitet: Der Erstkorrektur meiner fünften (und damit letzten) Klausur (= 2. Klausur öffentliches Recht) meinte meine Handschrift (sinngemäß) mit

Wer soll das lesen können?

kommentieren zu müssen. Der Zweitkorrektor versah diese Kommentar mit folgendem Zusatz:

Mit der Handschrift des Prüflings habe ich keinerlei Schwierigkeiten. Nur die Korrekturanmerkungen meines Kollegen sind für mich völlig unleserlich.

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Erschienen 4. Oktober 2005 auf http://www.vertretbar.de.

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