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Klauselmäßige Nachforderungsausschlüsse unwirksam!

am 06.11.2004 von Heinicke und Kollegen

BGH vom 27.11.2003 Az. VII ZR 53/03, IBR 2004, 125
Ein Bauvertrag enthält eine Klausel, die bestimmt, dass beim Erforderlichwerden von Mehrleistungen der Auftragnehmer
unaufgefordert ein Nachtragsangebot einzureichen hat. Ein Anspruch auf Vergütung soll nach dem Wortlaut des Vertrages
erst bestehen, wenn der Auftraggeber dieses Nachtragsangebot angenommen und schriftlich bestätigt hat. Im übrigen werden
sämtliche Nachforderungen ausgeschlossen. In einem Rechtsstreit .....

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