Klassiker
am 15.01.2008 von http://stattaller.blogspot.com/In Zeiten, in denen der Staat die Freiheitsrechte des Bürgers immer stärker beschneidet, sollte man sich an eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnern.Heute vor 50 Jahren, am 15. Januar 1958, erging das sog. Lüth-Urteil (BVerfGE 7, 198) mit folgenden Leitsätzen:1. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt. 2. Im bürgerlichen Recht entfaltet sich der Rechtsgehalt der Grundrechte mittelbar durch die privatrechtlichen Vorschriften. Er ergreift vor allem Bestimmungen zwingenden Charakters und ist für den Richter besonders realisierbar durch die Generalklauseln. 3. Auch zivilrechtliche Vorschriften können allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG sein und so das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung beschränken. 4. Auch zivilrechtliche Vorschriften können allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG sein und so das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung beschränken. 5. Die allgemeinen Gesetze müssen im Lichte der besonderen Bedeutung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung für den freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt werden. 6. …
“Terroristentochter”
Handakte WebLAWg / Welche Maßstäbe für die Abwägung zwischen den widerstreitenden Grundrechten im Rahmen der Feststellung einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung gelten, hängt grundsätzlich vom Aussagegehalt der fraglichen Ä…
LG Münster zur freien Meinungsäußerung in Foren
Handakte WebLAWg / Das LG Münster stärkt mit seinem Urteil vom 17.01.2008 die freie Meinungsäußerung in Internetforen. Ausgangspunkt ist die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerungen/Werturteilen. Die streitgegenständlichen Äußerungen von…
OLG Koblenz: Die Bezeichnung eines Dritten als Betrüger in einem Internetforum kann eine zulässige Meinungsäußerung sein
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06 entschieden, dass die Bezeichnung eines Dritten als Betrüger in einem Internetforum eine zulässige Meinungsäußerung sein kann. Das Gericht führt aus, dass der Nutzer das Wort…
BGH: Verknüpfung eines als Tatsachenbehauptung anzusehenden Zitats mit eigener Stellungnahme kann Meinungsäußerung sein
Jurabilis / Die Wiedergabe eines als Tatsachenbehauptung anzusehenden Zitats kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, wenn es mit der eigenen Auffassung des Äußernden verknüpft ist und sich die Aussage in ihrer Gesamtheit betrachtet als Meinung…
Luegen haben...
Feder-und-Paragraph.de / ...kurze Beine", war der Kommentar eines Homepage-Betreibers, die er unter eine 1-zu-1 übernommene Pressemitteilung auf seiner Homepage gesetzt hatte. Damit hatte er seine Meinung zu dieser Pressemitteilung mehr als deutlich gemacht. Aber war e…
Lügen haben...
Feder-und-Paragraph.de / ...kurze Beine", war der Kommentar eines Homepage-Betreibers, die er unter eine 1-zu-1 übernommene Pressemitteilung auf seiner Homepage gesetzt hatte. Damit hatte er seine Meinung zu dieser Pressemitteilung mehr als deutlich gemacht. Aber…
