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Klargestellt

am 11.07.2005 von http://streitsache.blogspot.com

Auf einem Weinetikett ist die Angabe Pinot zusammen mit den Rebsortenangaben Grauer Burgunder, Weißer Burgunder oder Spätburgunder unzulässig, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.Die Europäische Weinmarktordnung bestimme in Verbindung mit dem deutschen Weinrecht abschließend, welche Rebsorten oder Synonyme auf Etiketten deutscher Weine angegeben werden dürften. Pinot sei aber nicht als Rebsortenname oder Synonym vorgesehen, sondern …

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Dennis Breuer

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