Klar und deutlich
am 28.09.2006 von http://www.ra-blog.de
Ohne Gründe oder Argumente, aber immerhin klar und deutlich schreibt mir der Gegner:
Ihr Schreiben vom xx.08.06 habe ich zur Kenntnis genommen und weise es vollinhaltlich zurück.
Dann weiß ich ja Bescheid.
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