Klar erwirkt einstweilige Verfügung gegen "B.Z."

Das Landgericht Berlin hat heute auf Antrag von Christian Klar eine einstweilige Verfügung gegen die Berliner Tageszeitung "B.Z." erlassen. Diese hatte am vergangenen Freitag aktuelle Fotos von Klar veröffentlicht. Laut dem Rechtsanwalt von Klar wurde der Zeitung verboten, «Bildnisse zu verbreiten, die Christian Klar zeigen im Zusammenhang mit einem Besuch des BE, wie in «B.Z.» vom 9.1.2009, Titelseite und S.6 und 7 geschehen». Ein entsprechender Antrag sei auch gegen die «Bild»- Zeitung gestellt worden, die das Foto einen Tag später veröffentlicht hatte. Klar habe «die Fertigung und Verbreitung dieser Bilder nicht gestattet», betonte der Anwalt in seiner Pressemitteilung. (Netzeitung) Beim Springer Verlag gibt man sich betont gelassen. Derzeit ist in der Online-Ausgabe der "B.Z." unter der Rubrik "Berlin" zumindest eines der Fotos noch zu sehen.

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Themen: Landgericht Berlin , Christian Klar

Erschienen 12. Januar 2009 auf http://www.ra-blog.de.

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