KLAPPE, AB JETZT
am 06.06.2005 von http://www.lawblog.de
Herr M. hat jemanden verprügelt. Angeblich. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Kein Tatverdacht. Aber die Krankenkasse des vermeintlichen Opfers lässt nicht locker. Zum fünften oder sechsten Mal droht sie Herrn M. per Formschreiben mit einem Mahnbescheid, wenn er nicht knapp 900 Euro Behandlungskosten zahlt.
Was mich nur wundert: Ausweislich unserer Akte habe ich der Krankenkasse schon dreimal geschrieben, dass Herr M. nichts zahlen wird. Er lässt es - angesichts der klaren Sachlage - auch auf einen Prozess ankommen.
Diese beharrliche Papier- und Portoverschwendung, …
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