Klageschrift gegen Vorratsdatenspeicherung weiterhin geheim

Das Bundesjustizministerium weigert sich auch nach Abweisung der Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Klageschrift Irlands herauszugeben. Damit ist das Dokument, das für die anhängige Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung ist, weiterhin geheim.

Vorgeschichte

Im Jahr 2006 erhob Irland vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Irland argumentierte, die Vorratsdatenspeicherung hätte nicht gegen seine Stimme beschlossen werden dürfen, weil im Bereich der Strafverfolgung das Einstimmigkeitsprinzip gelte.

Im Jahr 2007 verweigerte die Europäische Kommission die Herausgabe der irischen Klageschrift. Eine Beschwerde hiergegen beim Ombudsman führte nicht zum Erfolg.

Wenig später lehnte auch das Bundesjustizministerium einen Antrag auf Herausgabe der irischen Klageschrift mit dem Argument ab, im Fall des Bekanntwerdens der Klageschrift sei das anhängige Gerichtsverfahren gefährdet. „Kontroverse Diskussionen“ um die Vorratsdatenspeicherung könnten auf die Entscheidung des Gerichtshofs Einfluss nehmen – offensichtlich zuungunsten der damaligen Ministerin Brigitte Zypries, die trotz weitreichender Proteste der Totalprotokollierung unserer Kommunikation im EU-Rat zugestimmt hat. Die zuständige Mitarbeiterin des Beauftragten für Informationsfreiheit Peter Schaar erklärte auf eine Beschwerde, die Geheimniskrämerei des Ministeriums sei zwar rechtswidrig, aber nicht zu beanstanden.

Anfang 2009 wies der Europäische Gerichtshof die Klage Irlands ab. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung habe nicht einstimmig verabschiedet werden müssen, weil sie lediglich wirtschaftliche Fragen regele („Binnenmarkt“). Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil klar, „dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie 2006/24 verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.“ Es ist abzusehen, dass sich der Gerichtshof erneut mit der Vorratsdatenspeicherung zu befassen haben wird.

Justizministerium verweigert Herausgabe weiterhin

Nach Erlass des Urteils habe ich bei dem Bundesjustizministerium erneut Herausgabe der irischen Klageschrift beantragt. Dieses Dokument ist in der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung. Denn das Bundesverfassungsgericht kontrolliert, ob die EU-Gremien ihre Kompetenzen überschritten haben. Die Klageschrift Irlands könnte dafür wichtige Argumente liefern.

Das Bundesjustizministerium fragte nun immerhin Irland, ob Einwände gegen die Herausgabe bestünden. Irland bejahte dies mit der folgenden Begründung:

If a request for Ireland’s submission to the European Court of Justice was submitted to this Department, it would be ref…

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Themen: Juristisches , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Vorratsdatenspeicherung , Peter Schaar , Brigitte Zypries , Geheim , Ombudsman , Ifg

Erschienen 30. Oktober 2009 auf http://www.daten-speicherung.de.

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