Klageschrift gegen Vorratsdatenspeicherung weiterhin geheim
Das Bundesjustizministerium weigert sich auch nach Abweisung der Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Klageschrift
Irlands herauszugeben. Damit ist das Dokument, das für die anhängige Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die von
Bedeutung ist, weiterhin geheim.
Vorgeschichte
Im Jahr 2006 erhob Irland vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Irland
argumentierte, die Vorratsdatenspeicherung hätte nicht gegen seine Stimme beschlossen werden dürfen, weil im Bereich der
Strafverfolgung das Einstimmigkeitsprinzip gelte.
Im Jahr 2007 verweigerte die Europäische Kommission die Herausgabe der irischen Klageschrift. Eine Beschwerde hiergegen beim führte nicht zum Erfolg.
Wenig später lehnte auch das Bundesjustizministerium einen Antrag auf Herausgabe der irischen Klageschrift mit dem Argument ab, im
Fall des Bekanntwerdens der Klageschrift sei das anhängige Gerichtsverfahren gefährdet. „Kontroverse Diskussionen“ um die
Vorratsdatenspeicherung könnten auf die Entscheidung des Gerichtshofs Einfluss nehmen – offensichtlich zuungunsten der damaligen
Ministerin Brigitte Zypries, die trotz weitreichender Proteste der Totalprotokollierung unserer Kommunikation im EU-Rat zugestimmt
hat. Die zuständige Mitarbeiterin des Beauftragten für Informationsfreiheit erklärte auf eine Beschwerde, die Geheimniskrämerei des Ministeriums sei zwar
rechtswidrig, aber nicht zu beanstanden.
Anfang 2009 wies der Europäische Gerichtshof die Klage Irlands ab. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung habe nicht
einstimmig verabschiedet werden müssen, weil sie lediglich wirtschaftliche Fragen regele („Binnenmarkt“). Der Gerichtshof stellte in
seinem Urteil klar, „dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine
eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie 2006/24 verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.“
Es ist abzusehen, dass sich der Gerichtshof erneut mit der Vorratsdatenspeicherung zu befassen haben wird.
Justizministerium verweigert Herausgabe weiterhin
Nach Erlass des Urteils habe ich bei dem Bundesjustizministerium erneut Herausgabe der irischen Klageschrift beantragt. Dieses
Dokument ist in der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung. Denn das Bundesverfassungsgericht
kontrolliert, ob die EU-Gremien ihre Kompetenzen überschritten haben. Die Klageschrift Irlands könnte dafür wichtige Argumente
liefern.
Das Bundesjustizministerium fragte nun immerhin Irland, ob Einwände gegen die Herausgabe bestünden. Irland bejahte dies mit der
folgenden Begründung:
If a request for Ireland’s submission to the European Court of Justice was submitted to this Department, it would be ref…
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