Klagen gegen Kfz-Massenabgleich in Bayern und Niedersachsen
am 06.06.2008 von http://www.daten-speicherung.de
Zwei Autofahrer aus Bayern und Niedersachsen wehren sich vor Gericht gegen den anlasslosen Massenabgleich ihrer Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt hatte, haben auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz [1] und Hamburg [2] den Massenabgleich ausgesetzt. Nur der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) und Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) haben sich bislang geweigert, die Massenkontrollen des Straßenverkehrs in ihren Ländern einzustellen [3]. Mit den nun beim Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Regensburg eingereichten Klagen sollen auch diese Länder gezwungen werden, die Grundrechte der Autofahrer zu beachten und den Kfz-Massenabgleich einzustellen.
„Schon 2005 rügte Karlsruhe den niedersächsischen Gesetzgeber für eine präventive Bürgerüberwachungsmassnahme. Lernen will man in Hannover offensichtlich aber nicht“, kritisiert Oliver Steinkamp, der die Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Gesetz erhoben hat. In Niedersachsen wurde das Kfz-Massenscanning im Dezember 2007 eingeführt, obwohl die Verfassungsbeschwerden gegen die vergleichbaren Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein bereits kurz vor der Entscheidung standen.
„Bayerische Bürger haben die selben Grundrechte wie alle anderen“, sagt Benjamin Erhart, der die Klage in Regensburg eingereicht hat. „Ich möchte mit meiner Klage auch der Bayerischen Staatsregierung zu dieser Einsicht verhelfen. Leider reißt in den letzten Jahren immer mehr die Unsitte ein, Gesetze nach Gutdünken im Schnellverfahren zu erlassen, statt sie ordentlich auf Verträglichkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen. Wenn die Politik diese Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, müssen das eben die Bürger übernehmen!“
In Bayern wird der Kfz-Massenabgleich so intensiv wie in keinem anderen Bundesland praktiziert. 35 Scanner gleichen im Dauerbetrieb 5 Mio. Fahrzeuge pro Monat ab. Die gemeldete Trefferquote …
Schünemann und Herrmann contra GG und BVerfG
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