Klage verloren, Anzeige kassiert
am 16.11.2006 von http://www.woetzel-online.info/
Misserfolg
auf ganzer Linie für einen Landwirt aus Motten vor dem
Würzburger Verwaltungsgericht: Seine Klage gegen eine
Beseitigungsanordnung des Landratsamtes Bad Kissingen wegen
Abfallablagerungen auf einem Grundstück wurde abgewiesen.
Außerdem muss ermjetzt mit einem Ermittlungsverfahren wegen falscher
Verdächtigung rechnen: Der Kläger hatte einem Beamten des
Landratsamtes vorgeworfen, eine Gesprächsniederschrift gefälscht
zu haben.
Das
ist zum Ende meiner Karriere das erste Mal, dass ich so etwas
erlebe, sagte der Vorsitzende Richter. Der Kläger hatte dem
Beamten vorgeworfen, den Inhalt eines Gesprächs im Landratsamt
falsch niedergeschrieben und bereits vorher eine Blanko-Unterschrift
unter das Papier verlangt zu haben. Vor dem Verwaltungsgericht musste
daraufhin nicht nur der 41-jährige Verwaltungsbeamte, sondern
auch der Sohn des Klägers als Zeugen aussagen.Der 31-jährige
Speditionskaufmann konnte oder wollte die Behauptung seines Vaters
allerdings nicht zweifelsfrei bestätigen. Der Sohn sei daher
gerade noch an einer Anzeige wegen Falschaussage vorbeigekommen,
betonte der Vorsitzende. Das Gericht gehe davon aus, dass es sich bei
den Vorwürfen des Klägers gegen den Beamten um eine
falsche Anschuldigung handelt. Wir werden die Akten an die
Staatsanwaltschaft weiterleiten. Für das Gericht sei es auch
nicht vorstellbar, dass der Landwirt eine Blanko-Unterschrift leiste:
Dafür ist er nicht der Typ.
Auch ein Landratsamt-Jurist aus der Abteilung Bau und
Umwelt sprach vor Gericht von erheblichen Vorwürfen, die
in dieser Form noch nicht vorgekommen sind. Bei der
Auseinandersetzung des Landwirts mit der Behörde geht es um
Bauschuttablagerungen auf einem Grundstück des Klägers in
der Nähe seines Hofes bei Motten. Mitte Oktober 2005 wurde er
aufgefordert, die dort aufgeschütteten Abfälle - offenbar
hauptsächlich Fräsgut aus dem Autobahnbau zu
beseitigen. Das Fräsgut sei mindestens 15 Jahre alt und damals
von der Gemeinde mit seinem Einverständnis dort abgeladen
worden, um das Grundstück zu befestigen: Das Material sorgt
dafür, dass mein Traktor etwas fester steht. Für die
Befestigung des Grundstücks hatte der Landwirt sogar einen
Bauantrag gestellt.Am Ende kam es für die Entscheidung freilich nicht
darauf an, wann und wie der Bauschutt auf das Grundstück gelangt
ist: Als Grundstückseigentümer ist der Kläger so
genannter Zustands-Störer. Das Gericht hat keinerlei Zweifel,
dass es sich um Abfall handelt, die Beseitigungsanordnung war
rechtens, betonte deshalb der Vorsitzende.
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» Motten (Bayern) - Wikipedia
» Landkreis Bad Kissingen -
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