Klage gegen SoFFin scheitert vor Verfassungsgericht
Reuters | 3. April 2009 — Karlsruhe (Reuters) - Der staatliche Banken-Rettungsfonds SoFFin wird zunächst kein Fall für das Verfassungsgericht. Das höch…
Karlsruhe (Reuters) - Der staatliche Banken-Rettungsfonds SoFFin wird zunächst kein Fall für das Verfassungsgericht.
Das höchste deutsche Gericht nahm die Klage eines Commerzbank-Aktionärs gegen das zugrundeliegende Finanzmarktstabilisierungsgesetz nicht zur Entscheidung an. Der Mann hatte sich vor allem dagegen gewehrt, dass für den Einstieg des Bundes bei der angeschlagenen Bank kein Beschluss der Hauptversammlung nötig ist und dass die Bank für das laufende Jahr keine Dividende zahlen darf. Die Richter des Ersten Senats erklärten in ihrem am Freitag veröffentlichten Beschluss, der Kläger müsse sich zunächst an die unteren Gerichtsinstanzen wenden. (Az.: 1 BVR 119/09)
Weitere Verfassungsklagen gegen das Gesetz oder den Fonds liegen nach Angaben des Gerichts derzeit nicht vor.
Der Bund steigt über den zur Rettung angeschlagener Banken in der Finanzkrise geschaffenen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) mit 1,8 Milliarden Euro bei der Commerzbank ein, weil diese unter anderem hohe Verluste der kürzlich erworbenen Dresdner Bank zu verkraften hat. Damit wird der Staat mit 25 Prozent plus einer Aktie größter Anteilseigner des Frankfurter Instituts und kann über dessen Geschäftspolitik mitentscheiden. Zudem erhält die Bank 16 Milliarden Euro als stille Einlage des Staates.
Die Verfassungsrichter unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verneinten die Dringlichkeit der Klage. Die rein vermögensrechtlichen Interessen des Aktionärs hätten "kein herausragendes Gewicht". Der Aktionär monierte, dass das Gesetz seine Eigentumsrechte verletze, weil er mangels einer Hauptversammlung nicht darüber mitentscheiden könne und damit auch nicht gegen einen Beschluss der Aktionäre klagen könne. Die Richter erklärten, dem Kläger bleibe immer noch eine Unterlassungsklage gegen die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister.
Um möglichen Aktionärsklagen vorzubauen, hat die Commerzbank inzwischen ohnehin beschlossen, die Hauptversammlung Mitte Mai über den Einstieg des Bundes abstimmen zu lassen. Dazu reicht nach einem weiteren Gesetz, das der Bundesrat am Freitagmittag endgültig absegnen wollte, schon eine einfache Mehrheit statt der sonst für Kapitalbeschlüsse erforderlichen 75 Prozent. 50 Prozent der Stimmen hat die Commerzbank durch ihre Großaktionäre Allianz und Generali praktisch sicher.
Erschienen 3. April 2009 bei http://www.reuters.com.
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