Klage gegen SoFFin scheitert vor Verfassungsgericht

Karlsruhe (Reuters) - Der staatliche Banken-Rettungsfonds SoFFin wird zunächst kein Fall für das Verfassungsgericht.

Das höchste deutsche Gericht nahm die Klage eines Commerzbank-Aktionärs gegen das zugrundeliegende Finanzmarktstabilisierungsgesetz nicht zur Entscheidung an. Die Richter des Ersten Senats verwiesen den Kläger in der am Freitag verkündeten Entscheidung an die Fachgerichte, bevor er das Bundesverfassungsgericht anrufen könnte. (Az.: 1 BVR 119/09)

Der Aktionär hatte moniert, dass durch Bestimmungen im Gesetz seine Eigentumsrechte verletzt seien. Die Karlsruher Richter erklärten aber, schwerwiegende finanzielle Einbußen für ihn seien angesichts des finanziellen Zuflusses nicht zu erkennen.

Die Commerzbank hatte Anfang Januar Kapitalhilfen von zehn Milliarden Euro aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erhalten. Im Gegenzug wurde der Bund mit 25 Prozent plus einer Aktie ihr größter Anteilseigner. Schon im November hatte die Commerzbank eine Stille Einlage von 8,2 Milliarden Euro bekommen.



Quelle: Reuters (3. April 2009)

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Themen: Germany , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , German Equities , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Corporate Results , Financials , Banks , Corporate Results Forecasts , Banks (industry Group) , Bvr , Karlsruhe , Commerzbank

Erschienen 3. April 2009 bei http://www.reuters.com.

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