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Klage gegen Pflicht zum 10-Finger-Schreiben

am 07.10.2005 von staatsrecht.info

Der SPIEGEL berichtet über die Klage eines Norderstedter-Azubis, der sich weigert, das von der Berufsschule verlangte 10-Finger-System zu erlernen. Zur Begründung verweist er darauf, dass er mit dem für ihn gewohnten System “Zwei-Finger-Adlerauge” wesentlich schneller tippen kann. Genau das scheint er im praktischen Unterricht auch bewiesen zu haben. Seine Lehrerin habe ihm dennoch eine 6 angekündigt, wenn er das verlangte System bei der Prüfung nicht beherrschen sollte.
Nun kann man sich fragen, was die Aufregung soll: Denn schliesslich kommt es für das Abschlusszeugnis eines Kaufmanns für Bürokommunikation kaum darauf an, was er in der Berufsschule geleistet hat, da die entsprechenden Noten bis heute nicht in das Abschlusszeugnis einfliessen. Immerhin könnte ein künftiger Arbeitgeber beim Blick ins Schulzeugnis dennoch ins Grübeln kommen. Und das wäre ja nicht schön, da man bei der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt ja schon froh sein muss, überhaupt einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Zudem kommt dem Zeignis der Berufsschule möglicherweise dann Bedeutung zu, wenn sich der jetzige Azubi nach dem Ende seiner Ausbildung weiter qualifizieren will.
Ob sich das Gericht tatsächlich mit der Klage auseinander setzen wird, hängt entscheidend davon ab, wie sicher die Bewertung schon jetzt. An sich müsste der Kläger ja warten, bis die 6 im Zeugnis erscheint und dann Anfechtungsklage erheben. Aber da hoffen wir mal auf die Qualität des Anwaltes…
Wenn es zum Schwur kommen sollte, wird …

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Dr. Johannes Rux

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