Klage gegen hessisches Kopftuchverbot abgewiesen

Mit ihrer Klage gegen das Kopftuchverbot für hessische Beamte ist die Islamische Religionsgemeinschaft Berlin gescheitert. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies die Klage nach Mitteilung vom Donnerstag ab, da die Religionsgemeinschaft keine Verletzung von Grundrechten geltend gemacht habe und deshalb nicht klagebefugt sei. (…)

Quelle: fr-online vom 26.7.2007

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 26. Juli 2007 auf http://log.handakte.de/.

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