Klage gegen Facebook wegen Ausbeutung Minderjähriger – Gefahr auch für deutsche Unternehmen?

Facebook ist ein kommerzielles Geschäftsmodell, bei dem die Mitglieder mit Ihren Daten bezahlen. Diese Daten nutzt Facebook zunehmend, um gezielt Werbung zu schalten und bezeichnet dies als “Soziale Werbeanzeigen“. Das mag Erwachsenen bewusst sein, aber wie sieht es mit Minderjährigen aus?

Könnten Eltern im Namen ihrer Kinder Facebook verklagen und Schadensersatz für die Nutzung derer Daten fordern? Und können auch deutsche Unternehmen, die auf Facebook Marketing betreiben, verklagt werden? Diese Fragen werden im folgenden Beitrag beantwortet.

Klage wegen Nutzung von Daten Minderjähriger für soziale Werbeanzeigen

Die obigen Fragen werden demnächst Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in den USA sein, wo die Eltern eines Minderjährigen sowie aller Minderjährigen im Staat New York aus diesen Gründen geklagt haben (via @USAnwalt). Zwar ist es ein US-Verfahren, dennoch wegen vergleichbarer Gesetzeslage auch für deutsche Unternehmen von Bedeutung.

Stein des Anstoßes: Soziale Werbeanzeigen wie die "Gesponserten Meldungen" bei denen Mitgliedervorlieben mit Werbeanzeigen verbunden werden.

In der Klageschrift werden gegen Facebook folgende Punkte vorgebracht:

Facebook ist darauf ausgerichtet, Daten für gezielte Werbemaßnahmen zu sammeln, zum Beispiel um in so genannten “Sozialen Werbeanzeigen” neben der Werbeanzeigen die Fans des Unternehmens aufzulisten, oder durch Klick auf den Like-Button Unternehmen Werbefläche auf Mitglieder-Pinnwänden und im Livestream der Freunde zu bieten, sowie durch den “Friend-Finder” gezielt weitere Daten von Freunden für Werbezwecke zu sammeln.

Nach den Gesetzen des Staates New York dürfen Namen oder Abbildungen von Personen jedoch nur mit deren wirksamer Zustimmung für Werbezwecke genutzt werden. Eine wirksame Zustimmung liegt nach Ansicht der Kläger nicht vor.

Dazu verweisen diese auf die Datenschutzhinweise von Facebook, in denen Facebook sich das Recht nimmt die Daten für Werbezwecke zu nutzen und darauf zwar hinweist, aber nicht um eine Vorabzustimmung bittet.

Dabei wird insbesondere die folgende Erklärung von Facebook als unzutreffend dargestellt:

Facebook gibt deine Informationen niemals an Werbekunden weiter und verkauft diese auch nicht. Werbekunden sehen niemals Informationen über deine Identität oder die Identität deiner Freunde. Du hast die Kontrolle über deine Informationen auf Facebook.

Auf den ersten Blick stimmt diese Erklärung. Doch macht es einen Unterschied, ob ein Unternehmen selbst die Nutzer seinen Werbeanzeigen zuordnet oder sich dazu Facebooks Hilfe bedient?

Folgen für Deutschland?

Auch in Deutschland sind Minderjährige vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt

Verträge, die Minderjährige benachteiligen dürfen grundsätzlich nur mit Einverständnis der Eltern abgeschlossen werden. … » Vollständiger Artikel
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Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 10. Mai 2011 auf http://spreerecht.de.

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