Klage des Bundestrainers Thiesmann gescheitert
am 03.07.2008 von http://www.123sportrecht.de
Aktuelle Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 03.07.2008 im Wortlaut:
Bundestrainer Thiesmann darf nicht nach Peking - Klage gescheitert von Dietman Fuchs, dpa
Hamm/Westfalen (dpa) - Schwimm-Bundestrainer Manfred Thiesmann ist mit seiner Klage auf eine Nominierung für die Olympischen Spiele in Peking endgültig gescheitert. Die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts in Hamm entschied am Donnerstag in letzter Instanz für den beklagten Deutschen Schwimm-Verband (DSV). Der 62- jährige Thiesmann, der im September vorzeitig in Ruhestand geht, war dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vom DSV nicht für Peking vorgeschlagen worden. Thiesmanns Anwalt Urs Früh berief sich unter anderem auf das «gelebte Arbeitsverhältnis». Seit 1984 hatte der Bundestrainer alle Olympischen Spiele bestritten und seit 1980 an nahezu allen internationalen Großereignissen im Schwimmsport teilgenommen.
In seinen Dienstanweisungen ist die Olympia-Teilnahme nicht explizit festgehalten. Dies war für das Gericht der Hauptgrund dafür, die von Thiesmann angestrebte Einstweilige Verfügung abzulehnen. «Es geht nicht um die Enttäuschung, nicht nach Peking zu dürfen», sagte ein äußerlich gefasster Thiesmann nach dem Urteil. «Ich kann damit leben», meinte er, zeigte sich aber «entsetzt» darüber, dass die Olympia-Entsendung eines Bundestrainers in Zukunft fester Bestandteil von Verträgen sein müsse. «Künftig muss sich jeder Trainer schriftlich zusichern lassen, um welche Ereignisse er sich kümmern darf», meinte er.
«Ich hätte schon gern obsiegt», sagte Thiesmann, der seit 1980 als Bundestrainer tätig ist. Das Gericht mit seinem Vorsitzenden Eckhard Limberg bewertete das von Thiesmann-Anwalt Früh erwähnte «gelebte Arbeitsverhältnis» nicht und konnte hierin wohl kein Gewohnheitsrecht erkennen. Die «menschliche Enttäuschung» bei Thiesmann könne er aber nachvollziehen, sagte Limberg.
Eine gütliche Einigung …
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