Klage der Telekom weitgehend abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in der diese Behörde der Deutschen Telekom AG Verpflichtungen in Bezug auf Anschlüsse und Verbindungen im Festnetzbereich auferlegt hat.

Die Bundesnetzagentur hat in der angefochtenen Verfügung festgestellt, dass die Deutsche Telekom auf dem Markt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und auf dem Markt für Inlandsgespräche, die über das Festnetz geführt werden, noch immer über beträchtliche Marktmacht verfügt. Deshalb hat sie das Unternehmen u.a. verpflichtet, seinen Teilnehmern den Zugang zu anderen Telefondienstanbietern im Wege der Betreiberauswahl durch Wählen einer bestimmten Vorwahlnummer (bzw. der Betreibervorauswahl durch festes Programmieren der Vorwahlnummer) zu ermöglichen.

Außerdem hat sie Anordnungen getroffen, die eine wirksame Kontrolle der Anschluss- und Verbindungsentgelte sicherstellen sollen. (…)

Quelle: BVerwG vom 30.10.2008

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Themen: Rechtsprechung , Deutsche Telekom , Leipzig

Erschienen 30. Oktober 2008 auf http://log.handakte.de/.

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