Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß
am 03.11.2005 von http://info.folkertjanke.deWas tun, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt? Diese Frage stellen sich in letzter Zeit vermehrt Vermieter. Viele Vermieter verschicken dann zunächst eine schriftliche Mahnung und wenn diese erfolglos bleibt, leiten sie das gerichtliche Mahnverfahren ein. Dieses zeitintensive Verfahren kann abgekürzt werden, Urkundenprozess heißt da das Zauberwort:Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum rückständige Miete im Urkundenprozess geltend machen kann, auch wenn der Mieter Mängel der Wohnung einwendet.Gemäß § 592 Satz 1 ZPO kann ein Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme im Urkundenprozess geltend gemacht werden, wenn sämtliche zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Erhebt der Prozessgegner Einwendungen gegen die Klageforderung, muss er die zugrunde liegenden Tatsachen, soweit sie streitig sind, gemäß § 595 Abs. 2 ZPO durch Urkunden oder durch Parteivernehmung beweisen. Gelingt ihm dies nicht, ist der Klage durch Vorbehaltsurteil zunächst stattzugeben; dem Beklagten ist die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten. Im sogenannten Nachverfahren muss sodann mit allen im Zivilprozess zugelassenen Beweismitteln festgestellt werden, ob die Einwendungen des Beklagten berechtigt sind. Ist dies der Fall, wird das Vorbehaltsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Kläger ist in diesem Fall auch ohne Verschulden zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Beklagten durch die Vollstreckung des Vorbehaltsurteils oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung gemachte Leistung entstanden ist. Der VIII. Zivilsenat hat entschieden, dass die durch § 592 Satz 1 ZPO grundsätzlich jedem Gläubiger einer Geldschuld eingeräumte Befugnis, im Urkundenprozess einen vorläufigen Titel gegen …
Beweislast bei Rückforderung einer überhöhten Miete
Heinicke und Kollegen / (BGH-Urteil vom 28.01.2004, Aktenzeichen VIII ZR 190/03) Im vorliegenden Fall machte ein Mieter gegen den Vermieter Rückforderungsansprüche wegen einer überhöhten Miete geltend. Der Mieter führte aus, die Miete sei so hoch, dass sie gegen § 5…
Klage auf zukünftige Leistung im Urkundsprozess?
Vertretbar Weblawg / Eine Klage auf zukünftige Leistung nach §§ 259, 257 ZPO kommt eher selten vor. Häufiger schon hat man es mit einer Klage im sog. Urkundsprozess nach den §§ 592 ff. ZPO zu tun - das Besondere am Urkundsprozess ist, dass als Beweismittel alleine…
BGH (VIII ZR 222/06) : Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung
Recht für Verbraucher / Urteil des Bundesgerichtshofs zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtsho…
BGH: Kein Schadensersatz von rauchenden Mietern
RA-Blog / Der BGH hat in einem Urteil vom heutigen Tage (Aktenzeichen: VIII ZR 125/05) die Revision eines Vermieters zurückgewiesen, der seine ehemaligen Mieter wegen Ersatz von Renovierungskosten in Anspruch nehmen wollte. Der Kläger hatte u. a. wegen Niko…
Schadensersatzanspruch wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum?
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Die Beklagten waren vom 3. Januar 2000 bis zum 31. Januar 2004 Mieter einer Wohnung des Klägers in Hockenheim. Mit Schreiben vom 19. Januar 2004 forderte der Kläger die Beklagten unter Fristsetzung zur Vornahme von Tapezier- und Reinigungsarbeiten…
Rauchen in der Wohnung verpflichtet nicht zur Renovierung
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Der BGH hat erneut zu der (nicht gegebenen) Renovierungspflicht bei starren Fristen im Mietvertrag Stellung bezogen. Daneben hat er auch entschieden, daß das Rauchen in der Wohnung (normalerweise) keine Renovierungs- bzw. Schadensersatzpflicht ausl…
