KJM erkennt FSK.online und USK.online an

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt.

FSK.online ist ein Ableger der Freiwiligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die USK ist die freiwillige Selbstkontrolle der Computerspielewirtschaft. Damit dehnen sich zwei etablierte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle auch in den Onlinebereich aus.

Wer im Internet entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet, kann sich den Vorgaben der anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen unterwerfen. Für ihn hat das den Vorteil, dass Sanktionen durch die KJM nach § 20 Abs. 5 JMStV zunächst ausgeschlos…

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Themen: Jugendschutz , Fsk , Usk , Jmstv

Erschienen 19. September 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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