Kirschtaler und die Sicherheit von Eckzähnen

Wenn der Bundesgerichtshof ein Urteil mit dem Leitsatz “Zur Produktsicherheit eines Gebäckstücks mit einer Kirschfüllung” überschreibt, ahnt man schon, dass es um eine Kuchentragödie geht. Und tatsächlich:

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall nimmt der Kläger eine Bäckerei und Konditorei, auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch. Er verzehrte am 29. Januar 2007 ein von der Beklagten hergestelltes Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuselbelag, einen sogenannten “Kirschtaler”. Zur Herstellung der Füllung verwendet die Beklagte Dunstsauerkirschen, die im eigenen Saft liegen und über einen Durchschlag abgesiebt werden. Beim Verzehr dieses Gebäckstücks biss der Kläger auf einen darin eingebackenen Kirschkern. Dabei brach ein Teil seines oberen linken Eckzahns ab. Für die dadurch erforderlich gewordene zahnprothetische Versorgung hatte der Kläger einen Eigenanteil von 235,60 € zu zahlen. Er begehrt Ersatz dieser Kosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld (Vorstellung: 200,00 €).

Das Amtsgericht Iserlohn hat der Klage stattgegeben, die vom Amtsgericht zugelassene Berufung der Beklagten wurde vom Landgericht Hagen zurückgewiesen. Mit der vom Landgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihr Klageabweisungsbegehren weiter und der BGH hatte ein Einsehen mit dem Bäcker:

Zwar hat ein Produkt gemäß § 3 Abs. 1 ProdHaftG einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Die nach § 3 Abs. 1 ProdHaftG maßgeblichen Sicherheitserwartungen beurteilen sich dabei grundsätzlich nach denselben objektiven Maßstäben wie die Verkehrspflichten des Herstellers im Rahmen der deliktischen Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB[1]. Auf welchen Personenkreis für die Bestimmung des zu erwartenden Sicherheitsniveaus abzustellen ist, lässt der Wortlaut des Gesetzes offen. In der Literatur wird hierzu teilweise auf den Erwartungshorizont der durch die fehlende Produktsicherheit betroffenen Allgemeinheit[2], teilweise aber auch auf die Erwartung des durchschnittlichen Benutzers oder Verbrauchers abgestellt[3]. In der Sache besteht jedoch Einigkeit, dass es für die Bestimmung des Fehlerbegriffs nicht auf die subjektiven Sicherheitserwartungen des konkret Geschädigten ankommt, sondern dass in erster Linie die Sicherheitserwartungen des Personenkreises maßgeblich sind, an den sich der Hersteller mit seinem Produkt wendet. Da der Schutzbereich der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz indessen nicht auf die Erwerber oder Nutzer von Produkten beschränkt ist, sondern auch unbeteiligte Dritte einschließt, sind nicht nur die Sicherheitserwartungen des Adressatenkreises des vermarkteten Produkts zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus auch das Schutzniveau, welches Dritte berechtigterweise erwarten können, sofern sie mit der Sache in Berührung kommen[4]. Maßgeblich ist der Sicherheitsstandar…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgb , Landgericht Hagen , Produkthaftung , Produktsicherheit

Erschienen 6. April 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kirschen haben Kerne

Recht & Mediation | 26. April 2009 — Der Kläger des vom Bundesgerichtshofs entschedenen Falles erwarb in einer Bäcker einen Kirschtaler, ein Gebäckstück mit Kirsc…

Der Kirschkern

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 22. September 2009 — Der Kläger beansprucht von der Beklagte, die eine Bäckerei und Konditorei betreibt, Ersatz materiellen und immateriellen Schade…

Au Backe! Kein Schadensersatz bei kaputtem Zahn dank Kirschkern in Kirschtörtchen

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 6. April 2011 — Einen durchaus amüsanten Fall – zumindest für den unbeteiligten Beobachter – hat der BGH entschieden: Der Kunde einer Bäckerei …

Kirschen können Kerne enthalten

Im Namen des Volkers | 22. September 2009 — Der Kläger nimmt die Beklagte, die eine Bäckerei und Konditorei betreibt, auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens i…

Konstruktionsplan eines Kirschteilchens

Rheinrecht | 1. Juli 2008 — Das Landgericht Hagen hatte sich in einem Berufungsverfahren (LG Hagen vom 21.5.2008 - 10 S 14/08 ) mit der Schadensersatzkla…

Entscheidung zum Produkthaftungsrecht: Mögliche spätere Beschädigung befreit Hersteller nicht von Produzentenhaftung

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 21. April 2011 — Die bloße Möglichkeit, dass ein fehlerhaftes Produkt zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe noch fehlerfrei war, befreit den Herstelle…

Der Airbag im Schlagloch

Rechtslupe | 16. Juli 2009 — Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags nahm jetzt der Bundesgerichtshof in einem Verfahren Ste…

Übersicht: Produkthaftung und Produzentenhaftung

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 26. April 2011 — Die Frage der „Haftung für fehlerhafte Produkte“ ist in zwei Themenbereiche aufzuteilen: Die sogenannte „Produkthaftung“ nach d…

Die Gefahrenabwendungspflicht des Produktherstellers

Rechtslupe | 23. Januar 2009 — Die Sicherungspflichten des Warenherstellers enden nicht mit dem Inverkehrbringen des Produkts. Er ist vielmehr verpflichtet, a…

RAPEX und die Produktsicherheit

Rechtslupe | 21. April 2009 — Gestern fand sich in den Nachrichten die Meldung, dass die EU-Kommission immer mehr unsichere Waren aus dem Verkehr zieht. Es g…